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8. September 2026
AV-Reform: Wird Stornohaftung zum Streitthema?

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AV-Reform: Wird Stornohaftung zum Streitthema?

AV-Reform: Wird Stornohaftung zum Streitthema?

BVK und AfW kontern

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert die Aussagen der Aufsichtsbehörde. Eine potentielle Verlängerung der Stornohaftung wäre ein „völlig falsches Signal“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Versicherungsvermittler dürfen nicht zu den Leidtragenden einer Reform werden, die ausdrücklich mehr Wechselmöglichkeiten und Flexibilität für Verbraucher schaffen soll. Wer Anbieterwechsel erleichtert, kann nicht gleichzeitig die Haftungsrisiken für Vermittler ausweiten.“

Bereits die fünfjährige Stornohaftung stelle eine erhebliche Unsicherheit und Belastung für Vermittler dar. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen würde eine Ausweitung große Probleme bereiten und die Attraktivität des Berufsstandes weiter schwächen.

„Die Bafin verkennt die Realität im Vermittlermarkt“, so Heinz. „Gute Beratung entsteht durch Qualifikation, Kundennähe und Vertrauen, nicht durch immer längere Haftungsfristen. Die Altersvorsorgereform darf nicht auf dem Rücken des Versicherungsvertriebs finanziert werden.“ 

Auch der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. sieht Überlegungen zu längeren Stornohaftungszeiten im Zuge der Reform der privaten Altersvorsorge kritisch. „Die BaFin beschreibt zunächst ein nachvollziehbares Refinanzierungsrisiko der Versicherer. Daraus darf aber nicht reflexartig ein verlängertes Rückforderungsrisiko für Vermittlerinnen und Vermittler werden“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Gerade mit Blick auf die Ziele der Altersvorsorgereform wäre eine Verlängerung der Stornohaftung problematisch. Die Reform soll Anbieterwechsel erleichtern und gleichzeitig verhindern, dass Vergütungsinteressen einer am Kundeninteresse orientierten Beratung entgegenstehen.„Wenn ein Vermittler bei einem für den Kunden sinnvollen Anbieterwechsel noch nach vielen Jahren mit der Rückzahlung seiner Vergütung rechnen müsste, schafft man genau den falschen wirtschaftlichen Anreiz“, so Wirth. „Wer vergütungsgetriebene Beratung verhindern will, sollte keine Regelungen etablieren, die selbst neue Vergütungsanreize gegen einen Anbieterwechsel setzen könnten.“

Der AfW weist zudem darauf hin, dass die Reform Versicherungs- und Depotlösungen bewusst stärker miteinander in Wettbewerb stellt. Zusätzliche Belastungen, die einseitig den Versicherungsvertrieb treffen, würden diesem Anspruch eines fairen Wettbewerbs nicht gerecht. „Wenn Versicherer Abschlussvergütungen vorfinanzieren, müssen dafür tragfähige Vergütungs- und Refinanzierungsmodelle entwickelt werden. Das unternehmerische Refinanzierungsrisiko darf nicht einfach auf den unabhängigen Vertrieb verlagert werden“, betont Wirth. (js/as)

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Bild: © Bafin/ Matthias Sandmann