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28. Mai 2020
BaFin-Aufsicht über 34f-Vermittler: Anhörung im Finanzausschuss

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BaFin-Aufsicht über 34f-Vermittler: Anhörung im Finanzausschuss

Banken befürworten Aufsichtswechsel

Die Verbände der deutschen Kreditwirtschaft, die 2020 federführend vom Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) vertreten werden, äußerten sich wohlwollend über den Gesetzesentwurf. Ihrer Ansicht nach sind weder die Komplexität, noch der Umfang eines vornehmlich europäisch geprägten Kapitalmarktrechts mit einer dezentralen Aufsichtsstruktur bewältigbar. Der vzbv begrüßte, dass es zukünftig einen einheitlichen Ansprechpartner für Verbraucher gebe.

Komplexität der Finanzmärkte macht Übertragung nötig

Der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwalt, Peter Mattil, griff ein Argument der Gegner des Gesetzentwurfs auf und machte deutlich, dass der Aufsichtswechsel nicht als Strafmaßnahme für Skandale missinterpretiert werden dürfe. Vielmehr handele es sich um eine Anpassung an die Gegebenheiten und Erfordernisse der Finanzmärkte, die eben nicht örtlich, sondern national bzw. international angegangen werden müssten. Prof. Klöhn von der Humboldt-Universität Berlin rechnet damit, dass sich die aktuell intransparente Aufsicht durch die IHK und Gewerbeämter im Zuge der Aufsichtsübertragung verbessern werde.

Gesetzgebung im Eilverfahren

Die abschließende Beratung des als besonders eilbedürftig gekennzeichneten Gesetzesvorhabens im Finanzausschuss des Bundestages, ist für den 17.06.2020 vorgesehen. Zwei Tage später soll dann bereits die Schlussabstimmung des Gesetzes erfolgen. Der Bundesrat könnte anschließend noch Einspruch erheben, kann aber vom Bundestag überstimmt werden, da es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt. Die BaFin soll die Aufsicht über 34f-Vermittler und 34h-Berater am 01.01.2021 aufnehmen. (tku)

Bild: © golovianko – stock.adobe.com

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