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4. März 2021
BaFin macht die Greensill Bank dicht

BaFin macht die Greensill Bank dicht

Die BaFin hat die Schließung der Greensill Bank angeordnet. Grund ist eine drohende Überschuldung der Bremer Bank. Das Geld der Sparer soll aber weitestgehend über das Einlagensicherungsgesetz und den Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands abgesichert sein.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot gegenüber der Greensill Bank AG wegen drohender Überschuldung erlassen. Zudem ordnete die BaFin an, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen, und untersagte es ihr, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der Greensill Bank AG bestimmt sind. Die Maßnahmen dieses Moratoriums hat die BaFin zum sofortigen Vollzug ausgesprochen, auch wenn sie noch nicht bestandskräftig sind.

Keine systemische Relevanz

Das Moratorium musste der BaFin zufolge angeordnet werden, um die Vermögenswerte in einem geordneten Verfahren zu sichern. Die Greensill Bank habe keine systemische Relevanz. Ihre Notlage stellt daher keine Bedrohung für die Finanzstabilität dar. Die Finanzaufsicht habe in einer forensischen Sonderprüfung festgestellt, dass die Greensill Bank nicht in der Lage ist, den Nachweis über die Existenz von bilanzierten Forderungen zu erbringen, die sie von der GFG Alliance Group angekauft hat. Die BaFin hat daher nach eigener Aussage bereits umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität und zur Risikobegrenzung der Bank erlassen und einen Sonderbeauftragten bei ihr eingesetzt.

Einlagen bis 100.000 Euro gesichert

Die Greensill Bank ist eine Tochter der australischen Greensill Capital Pty Ltd. In Deutschland sammelte die Bank vor allem über Zinsportale wie Weltsparen oder Zinspilot Geld von Sparern ein. Die Einlagen der Kunden der Greensill Bank sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung von bis zu 100.000 Euro je Einleger liegen vor, wenn die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat. Die EdB hat die Gläubiger des Instituts unverzüglich darüber zu unterrichten, wenn dieser Fall eingetreten ist. Bei höheren Summen soll zudem der Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands (ESF) bis zu einer Höhe 74,7 Mio. Euro pro Sparer greifen. (mh)

Bild: © Heiko Küverling – stock.adobe.com