Die nationale Finanz- und Versicherungsaufsicht BaFin hat die PKV-Sterbetafel 2024 veröffentlicht. Die Sterbetafel basiert dabei auf den aktualisierten Berechnungen des Verbands der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband). Und laut BaFin unterscheiden sich die Sterbewahrscheinlichkeiten nur sehr geringfügig von den bisher gültigen Werten der Sterbetafel PKV-2023.
Sterbetafeln verwenden aktuarielle Begrifflichkeiten
Die Sterbetafeln verwenden die allgemein gültigen aktuariellen Begrifflichkeiten. Demnach entspricht qx bzw. qy der Wahrscheinlichkeit, dass ein Mann bzw. eine Frau im nächsten Lebensjahr versterben. Dazu erläutert die BaFin ein Beispiel: Aus der Gruppe der heute 30-jährigen Männer werden von einer Million Männern 288 das 31. Lebensjahr nicht erreichen (qx=0,000288); aus der Gruppe der 30-jährigen Frauen werden von einer Million Frauen 176 das 31. Lebensjahr nicht erreichen (qy=0,000176).
Die Finanzaufsicht BaFin geht davon aus, dass die Unternehmen die neue Sterbetafel PKV 2024 berücksichtigen, wenn sie ab dem 01.01.2024 neue Tarife einführen oder Prämien anpassen – es sei denn, Besonderheiten des Bestandes oder von Teilbeständen erfordern noch vorsichtigere Annahmen.
Die Sterbetafel steht hier zum Download zur Verfügung. (as)
Bild: © chrupka – stock.adobe.com
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