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10. November 2021
BaFin verhängt Wachstumsbremse für FinTech N26
Man holding yellow card on white background, closeup of hand

BaFin verhängt Wachstumsbremse für FinTech N26

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat im Zuge der geschäftsbedingten Mängel beim FinTech N26 nun Wachstumsbeschränkungen angeordnet. Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter wird die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen überwachen.

Die zahlreichen Ungereimtheiten in den Geschäftspraktiken beim Berliner FinTech N26 in den Themen IT, Compliance und beim Kampf gegen Geldwäsche haben nun konkrete Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb. Wie die Finanzaufsicht BaFin nun mitteilte, hat sie bei der Neobank Maßnahmen zur Beschränkung des Geschäftswachstums angeordnet. Die Anordnung ist seit dem 06.11.2021 bestandskräftig.

Starkes Wachstum sorge für Mängel im Risikomanagement

Nach BaFin-Angaben liegen die Mängel im Risikomanagement durch das zuletzt starke Wachstum der rein digitalen Bank begründet. Offenbar hinkten die Prozesse und Strukturen der Bank der starken Expansion im Kundenbereich hinterher. Bereits im Mai dieses Jahres rüffelte die BaFin das FinTech wegen mangelnder Geldwäscheprävention und verhängte sogar eine Geldbuße in Höhe von 4,25 Mio. Euro. Konkret hat die BaFin nun die Beseitigung von Mängeln insbesondere im Risikomanagement in den Bereichen Informationstechnologie und Auslagerungsmanagement angeordnet. Die Umsetzung muss innerhalb einer festgelegten Frist erfolgen. Das Neukundenwachstum des FinTech wird daher materiell reduziert und ist auf 50.000 Neukunden pro Monat begrenzt. Zudem darf der Forderungswert an durch Immobilien besicherten Risikopositionen maximal 500 Mio. Euro betragen. Diese Begrenzung schließt alle Länder ein, in denen N26 tätig ist.

BaFin bestellt Sonderbeauftragten

Außerdem bestellt die BaFin zur Überwachung der Maßnahmen einen Sonderbeauftragten. Der Sonderbeauftragte soll der BaFin fortlaufend über den Umsetzungsfortschritt berichten. In Abhängigkeit vom Fortschritt bei der Mängelbeseitigung können die risikomindernden Maßnahmen nach Überprüfung der BaFin und in Abstimmung mit dem Sonderbeauftragten stufenweise angepasst werden. N26 wiederum kommentierte die verhängte Wachstumsbremse bereits Ende Oktober, als der Bescheid der BaFin eingegangen war:„Diese Entscheidung erfordert, dass wir unter anderem wegen der starken Nachfrage nach unseren Banking-Produkten vorübergehende Änderungen vornehmen müssen: Die Anzahl an Bankkonten, die wir Neukunden monatlich anbieten können, werden wir vorerst anpassen.“ Wer aktuell kein Konto eröffnen kann, könne sich aber auf die Warteliste setzen lassen. (as)

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