Die Corona-Pandemie hat es deutlich gemacht: Pädagogen, Erzieher, Pflegepersonal, Hebammen und Ärzte sind Berufe mit Infektionsrisiko. Die NÜRNBERGER bietet hier eine passende Lösung: Mit der Infektionsklausel der NÜRNBERGER EKS-Produkte – sowohl in der Grundfähigkeitsversicherung als auch in der BU – erhalten Kunden zusätzlichen Schutz. Dies ist aber nur eines von zahlreichen Merkmalen, die der Versicherer im Rahmen des Einkommensschutzes für Kunden und Vertriebspartner aufweist. Denn die NÜRNBERGER bietet je nach Kundenbedarf und -möglichkeiten eine umfangreiche Auswahl für die Arbeitskraftabsicherung.
Möchte der Kunde eine Grundfähigkeit wie zum Beispiel Sehen, Sprechen, Stehen oder Gehen absichern, ist die NÜRNBERGER Grundfähigkeitsversicherung das passende Produkt. Das Besondere: Die volle Leistung wird bereits bei starker Beeinträchtigung nur einer der versicherten Grundfähigkeiten sowie bei Pflegebedürftigkeit erbracht. Zudem gibt es verkürzte Gesundheitsfragen bis zu einer garantierten monatlichen Rente von 1.500 Euro. Und der Kunde kann die vereinbarte Rente bei bestimmten Ereignissen wie zum Beispiel Heirat oder Geburt eines Kindes ohne erneute Gesundheitsfragen erhöhen.
Schwere Erkrankungen: Dread-Disease-Versicherung
Der Kunde hat bereits eine BU, möchte sich aber auch gegen schwere Erkrankungen absichern? Mit dem Ernstfallschutz der NÜRNBERGER können Makler das passende Produkt bieten: Wird eine von 50 Erkrankungen wie beispielsweise Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall diagnostiziert, leistet die NÜRNBERGER eine Einmalzahlung, und zwar unabhängig davon, ob die Person noch weiter berufstätig sein kann. Die gezahlte Leistung steht dem Kunden zur freien Verfügung.
Um schwere Erkrankungen abzusichern, können Kunden Versicherungssummen ab 25.000 Euro wählen. Besonderes Merkmal des Ernstfallschutzes: Es gibt Teilleistungen, und zwar bei Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall und multipler Sklerose bereits bei minderschwerem Grad der Erkrankung. Entscheidet sich der Kunde für den Premium-Tarif, erhält er im Fall der Fälle eine Soforthilfe bis zu 5.000 Euro. Und der sogenannte Zweitschutz ermöglicht es, dass der Kunde bei einer weiteren schweren Erkrankung eine zweite Kapitalzahlung bekommt. Kinder sind übrigens in beiden Tarifen (Comfort und Premium) bis zum 18. Geburtstag automatisch mitversichert.
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