Das Bundeskabinett hat in seiner gestrigen Sitzung das Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz (FinAnlVÜG) beschlossen. Der Gesetzesentwurf sieht die Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagevermittler und -berater auf die BaFin vor. Branchenverbände kritisieren den Beschluss scharf, von anderer Seite gibt es Lob.