Vor dem Landgericht München I ist ein Urteil gegen einen Versicherer gesprochen worden, der nicht für die Corona-bedingte Betriebsschließung eines Gastwirts leisten wollte. Laut Urteil steht dem Wirtshaus-Betreiber nun gut 1 Mio. Euro zu. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und ein Berufungsverfahren absehbar. Ob das Urteil jedoch wegweisend sein wird, darf bezweifelt werden.