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24. Januar 2020
BGH: Ex-Ehemann zahlt Prämien weiter und der Neue kassiert

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BGH: Ex-Ehemann zahlt Prämien weiter und der Neue kassiert

Bezugsberechtigt im Rahmen einer Versicherungsleistung ist derjenige, der in den Unterlagen als solcher festgelegt wird. Doch was ist, wenn die Intention eine ganz andere war? Dazu musste der BGH eine Entscheidung treffen.

Immer wenn sich das Berufliche mit dem Privaten vermischt, wird es kompliziert. Gerade dann, wenn aus einer Arbeitgeber-Angestellten-Beziehung eine romantische Beziehung wird, können Probleme daraus erwachsen und wenn diese irgendwann in die Brüche geht, wird alles unter Umständen noch schlimmer. Eine derartige Auseinandersetzung musste schließlich sogar vor dem Bundesgerichtshof (BGH) geklärt werden.

Betriebliche Altersversorgung für Partnerin

Ein Arzt hatte für seine Lebenspartnerin und Mitarbeiterin 1995 eine betriebliche Altersversorgung abgeschlossen. Zuerst wurde als Bezugsberechtigte die Versicherte eingesetzt und im Falle ihres Todes ihre Tochter aus erster Ehe bestimmt.

Bezugsrechtsänderung

Das Bezugsrecht wurde jedoch noch im selben Jahr geändert. Bezugsberechtigt sollte nun im Falle des Todes der Frau ihr überlebender Ehegatte sein. Zu diesem Zeitpunkt waren Arbeitgeber und Angestellte jedoch noch nicht miteinander verheiratet. Die Eheschließung folgte erst neun Tage später.

Das Arbeitsverhältnis zwischen den Eheleuten endete im Jahre 2001. Acht Jahre später wurde die Ehe auch geschieden.

Arzt soll Prämien allein tragen

Wiederum ein Jahr später schlossen der Arzt und seine ehemalige Angestellte und Ehefrau eine notarielle Vereinbarung zu ihrer Scheidung. Darin wurde unter anderem geregelt, dass der Arzt alle weiteren anstehenden Versicherungsprämien bis zur Fälligkeit der Betriebsrente trägt. Auch die Rechte, die ihr bei Fälligkeit der Versicherung zustünden, übertrug die Frau darin auf den Arzt.

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