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22. Januar 2021
BSV-Streit: Allianz stimmt erneut einem Vergleich zu

BSV-Streit: Allianz stimmt erneut einem Vergleich zu

Das Thema Betriebsschließungsversicherung beschäftigt nach wie vor die Gerichte. Nun hat sich die Allianz mit einem weiteren geschädigten Gastwirt auf einen Vergleich geeinigt. Über die vereinbarte Summe wurde Stillschweigen vereinbart. Der Gastronom hatte auf Schadenersatz in Höhe von 160.000 Euro geklagt.

In den juristischen Auseinandersetzungen um coronabedingte Betriebsschließungen in der Gastwirtschaft versuchen die Versicherer, ihre Verluste zu begrenzen und Niederlagen vor Gericht zu vermeiden. So auch die Allianz, die sich nun erneut mit einem Kläger außergerichtlich geeinigt hat. Wie die WirtschaftsWoche berichtet, hat sich der Versicherer eine Woche vor der geplanten Urteilsverkündung mit dem Wirt des Münchner Lokals „Guido al Duomo“ auf einen Vergleich verständigt. Über die Einzelheiten wurde Stillschweigen vereinbart.

Wegen der behördlichen Schließung seines Restaurants im Zuge des ersten coronabedingten Lockdowns im Frühjahr 2020 hatte der geschädigte Wirt auf Versicherungsleistungen in Höhe von 160.000 Euro geklagt. Die Allianz sah keinen Versicherungsfall vorliegen und hatte die Zahlungen abgelehnt.

Nicht die erste außergerichtliche Einigung

Bereits im Oktober hatte sich der Münchner Versicherungskonzern mit einem Gastronom auf einen Vergleich geeinigt (AssCompact berichtete). Über 1 Mio. Euro hatte der Betreiber des Münchner Traditionsgasthauses am Nockherberg als Entschädigung für seinen Betriebsausfall ursprünglich gefordert. Auch in diesem Fall wurde über die Vergleichssumme Stillschweigen vereinbart.

Gerichte urteilen recht unterschiedlich

Bislang sind die Urteile in den Rechtsstreitigkeiten zum Thema Betriebsschließungsversicherung recht unterschiedlich ausgefallen. Derzeit werden weitere Klagen in Verbindung mit dem ersten Lockdown verhandelt. Es dürft wohl darauf hinauslaufen, dass sich letztendlich der Bundesgerichtshof mit dem Thema befassen wird. So lautet auch die Einschätzung von Dr. Vincent Schreier, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Clyde & Co, bei dem AssCompact Ende 2020 zu den Entwicklungen nachgefragt hatte. (tk)

Lesen Sie hier das vollständige Interview mit Dr. Vincent Schreier.

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