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16. Februar 2021
BU: Verpflichtet Krebs zur Aufgabe des Unternehmens?

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BU: Verpflichtet Krebs zur Aufgabe des Unternehmens?

Streit zwischen Erben und Versicherer

Die Erben stritten sich mit dem Versicherer darüber, ob der Versicherte trotz der Hoffnung auf die Fortsetzung seiner Tätigkeit sein Unternehmen und die Selbstständigkeit hätte aufgeben müssen. Der Versicherer war der Ansicht, stattdessen hätte der Versicherte auf die Tätigkeit als Kfz-Service-Berater abstrakt verwiesen werden können. Das wäre der Fall, wenn es sich um einen vergleichbaren Beruf handelt und der Versicherte über die Ausbildung und Fähigkeiten sowie ausreichende gesundheitlichen Voraussetzungen zur Ausübung verfügt. Dies wurde detailliert nicht geprüft, denn ein Berufswechsel setzt zudem voraus, dass er auch für den Versicherten zumutbar wäre.

Zumutbarkeit des Berufswechsels

Zur Frage der Zumutbarkeit wurde weiter ermittelt. Im Zusammenhang mit der Pankreaskarzinom-­Diagnose wurde ein Sachverständiger gehört, der eine Prognose zur Überlebenswahrscheinlichkeit gestellt hatte. Die Chancen des Versicherten für die Fortführung seines Unternehmens wurden bei einer von dem Sachverständigen festgestellten nicht mehr als 20%-igen Ein-Jahres-Überlebensrate als relativ gering angesehen. Das OLG Karlsruhe befand dennoch, dass es von dem Versicherten nicht zu verlangen wäre, seinen Betrieb aufzugeben, nur um bis zu seinem voraussichtlichen Tod noch eine ungewisse Zeit von wenigen Monaten gegebenenfalls eine abhängige Beschäftigung bei einem Drittunternehmen ausüben zu können.

Fazit

Bei einem BU-Vertrag mit einer abstrakten Verweisung ist generell mit Verzögerungen in der Leistungsabwicklung zu rechnen. Der Versicherer wird immer versuchen, einen anderen Vergleichsberuf zu finden und damit die Leistungsverpflichtung abzuwenden. Versicherungsnehmer müssen ohnehin in der Berufsunfähigkeitsversicherung besondere Herausforderungen der Leistungs­beantragung bewäl­tigen: die Verknüpfung von versicherungsrechtlichen Fragestellungen mit medizinischen und berufskundlichen Fragen. Dabei benötigt der Versicherungsnehmer Hilfe. Jeder Einzelfall ist anders gelagert und muss individuell behandelt werden. Der Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist anspruchsvoll, aufwendig und für Versicherungsmakler ohne entsprechende Expertise haftungsträchtig. Makler und ihre Kunden können sich Unterstützung mit der professionellen Leistungsfallbegleitung holen, einem Service von Rechtsanwältin Pagel in der Kanzlei Michaelis. So können von Beginn an viele Fallstricke überwunden werden.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 02/2021, Seite 46 f., und in unserem ePaper.

Bild: © DimaBerlin – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Kathrin Pagel