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12. Februar 2021
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Anlegerschutz

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Anlegerschutz

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem der Anlegerschutz ausgebaut werden soll. Der Entwurf umfasst Maßnahmen, die als Reaktion auf den P&R-Skandal erarbeitet wurden. Geplant ist ein Verbot von Blindpool-Anlagen und eine Stärkung der 34f-Vermittler sowie der BaFin.

Vor dem Hintergrund der Insolvenz des Containeranbieters P&R, haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie das Bundesfinanzministerium (BMF) im August 2019 ein Maßnahmenpaket vorgelegt, durch dessen Umsetzung der Anlegerschutz in Deutschland verbessert werden soll. Mit dem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung am 10.02.2021 vorgelegt hat, sollen die verbliebenen Punkte nun noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.

Verbot von Blindpool-Anlagen

Eine maßgebliche Neuregelung des Gesetzentwurfs stellt das Verbot von Blindpool-Anlagen bei Vermögensanlagen dar. Bei ihnen handelt es sich um Anlagen, deren konkrete Anlageobjekte zum Zeitpunkt der Erstellung des Verkaufsprospekts noch nicht feststehen. Mit dieser Maßnahme will die Bundesregierung sicherstellen, dass Anlegern eine hinreichende Bewertungsmöglichkeit zum Zeitpunkt der Anlage offensteht.

Stärkung von 34f-Vermittlern

Bei einer zweiten bedeutenden Neuerung geht es um den Vertrieb von Vermögensanlagen. Der soll künftig ausschließlich durch beaufsichtigte Anlageberater und Finanzanlagenvermittler erfolgen. Für jeden Anleger könne auf diese Weise im Zuge der Beratung sichergestellt werden, dass sein Investment angemessen und geeignet ist.

Unabhängige Prüfung

Außerdem soll die Prüfung der Rechnungslegung von Vermögensanlageemittenten verbessert werden und eine Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte eingeführt werden.

Stärkung der BaFin

Der Gesetzentwurf sieht des Weiteren vor, die BaFin als Aufsichtsbehörde zu stärken. Falls Anlegerschutzbedenken bestehen, darf die BaFin künftig das Verfahren zur Entscheidung über die Billigung eines Prospektes für die Dauer der Prüfung aussetzen und im Falle eines Produktverbots beenden. Des Weiteren ist vorgesehen, Verkaufsprospekte, Wertpapierinformationsblätter (WIB) und Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) künftig auf der Internetseite der BaFin zu veröffentlichen. Dadurch solle die Transparenz für Anleger weiter erhöht werden.

Verbraucherschützer begrüßen Entwurf

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt den Gesetzentwurf ausdrücklich und uneingeschränkt. Jedoch fordern die Verbraucherschützer, an diesem Punkt nicht halt zu machen, sondern auch die Verjährungsfristen für Beratungs- und Prospektfehler zu verlängern und die Prospektausnahmen für Schwarmfinanzierungen abzuschaffen usw.

Finanzdienstleistungsinstitute üben Kritik

Naturgemäß anders sieht das der Verband der Finanzdienstleistungsinstitute (VFI). Er ist der Ansicht, die beabsichtigten Regelungen hätten hohe Kosten zur Folge sowie negative Auswirkungen auf Emittenten, Anleger und den Kapitalmarkt. Aus diesem Grund spricht sich der Verband gegen eine Verschärfung der Regelungen durch den Ausschluss von Blindpool-Anlagen und die verpflichtende Einschaltung von Finanzdienstleistern aus.

Der vollständige Gesetzentwurf kann hier auf der Seite des BMF abgerufen werden. (tku)

Bild: © Андрей Яланский – stock.adobe.com