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24. September 2026
Bundesregierung kündigt Bewegung beim Elementarschutz an
Bundesregierung kündigt Bewegung beim Elementarschutz an

Bundesregierung kündigt Bewegung beim Elementarschutz an

Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll Elementarschutz schon bald standardmäßig beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung mit angeboten werden. Ein entsprechendes Eckpunktepapier ist fast fertig, der Referentenentwurf könnte nächstes Jahr folgen. In der Branche ist dies allerdings schon längst gelebte Praxis, wie AfW-Zahlen zeigen.

Die aktuelle Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die Verbreitung der Elementarschadenabsicherung zu erhöhen. Konkret heißt es in dem Dokument: „Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden.“

Seither schien die Koalition allerdings vorwiegend mit anderen Themen bzw. sich selbst beschäftigt gewesen zu sein und die Elementarschadenabsicherung schien – um beim korrekten Sinnbild zu bleiben – so vor sich hin zu dümpeln. Nun sieht es allerdings so aus, als ob Bewegung in die Thematik kommt: Auf dem Versicherungstag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) diese Woche in Berlin stellte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ein detailliertes Eckpunktepapier in Aussicht. Das berichteten Branchenmedien übereinstimmend. Derzeit finde eine interne Abstimmung über das Eckpunktepapier ab, dann könne es veröffentlicht werden. Einen Referentenentwurf zu einem entsprechenden Gesetz könnte es im ersten Quartal 2027 geben.

Versicherte sollen per Opt-out widersprechen können

Laut Medienberichten sieht das Papier vor, dass, wie bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen, Gebäudeversicherungen im Neugeschäft nur noch mit Elementarschutz angeboten werden sollen. Auch Bestandsverträge ohne entsprechende Absicherung sollen umgestellt werden. Allerdings können Kunden, die dies nicht wünschen, aktiv widersprechen – ein sogenanntes Opt-out. Im Koalitionsvertrag heißt es, man wolle eine solche Option prüfen, nun hat man sich anscheinend für ein Mitspracherecht der Bürger entscheiden. „Entscheidend ist, dass die Menschen eine Wahl haben“, wird Hubig zitiert. Wie eine mögliche Ausgestaltung einer staatlichen Rückversicherung aussehen könnte, das ließ Hubig während ihrer Rede offen.

Die aktuelle Absicherungsquote von 59% hierzulande sei jedoch zu niedrig. Auch in risikoärmeren Gebieten sei das konkrete Schadenpotenzial im Ernstfall beträchtlich. Zudem sprach sich Hubig laut Versicherungswirtschaft-heute für mehr Prävention aus. Nötig seien deshalb Klimaanpassung, bauliche Maßnahmen und eine stärkere Vorsorge auf staatlicher und individueller Ebene.

Versicherer sehen Pläne als „erfreulich“ an

GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen soll Hubigs Pläne als „erfreulich“ wahrgenommen haben; so geht der Vorschlag des GDV doch in eine sehr ähnliche Richtung. Eine verpflichtende Elementarschadenversicherung lehnt der Branchenverband ab. Stattdessen plädiert er für ein ganzheitliches Konzept aus Versicherungsschutz, Prävention und staatlicher Beteiligung bei seltenen Extremereignissen.

Prävention ist laut den Versicherern auch essenziell, um die Prämien in der Wohngebäudeversicherung bezahlbar zu halten. „Ohne stärkere Prävention und Klimafolgenanpassung könnten sich in den nächsten zehn Jahren die Prämien für private Wohngebäude verdoppeln“, erklärte Asmusssen kürzlich gegenüber der Tageszeitung SZ.

Standardisiertes Angebot in der Beratung längst gang und gäbe

Während politisch also weiterhin um die Zukunft der Elementarabsicherung gerungen wird, ist sie im Maklerhaus offenbar keine große Kontroverse. Das zeigen aktuelle Zahlen des AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen. Laut dem 18. AfW-Vermittlerbarometer bietet die große Mehrheit der Makler Elementarschutz ohnehin standardmäßig im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung an – und das unabhängig von ihrer Haltung zu einer Versicherungspflicht.

Während rund 53% der befragten Makler eine Pflicht befürworten, lehnen knapp 23% sie ab. Ob Befürworter oder Gegner: 89% der befragten Vermittler bieten Elementarschutz immer mit an, nur 3,5% lehnen dies grundsätzlich ab, unter den Befürwortern sind es einige Prozent mehr, die den Schutz standardmäßig mit anbieten.

„Unabhängig davon, wie man zur Pflicht steht: In der Beratung ist der Elementarschutz für die meisten längst gesetzt. Wer den möglichen Schaden am Objekt seiner Kundin oder seines Kunden kennt, bietet den Schutz an – ganz gleich, ob er eine gesetzliche Pflicht für richtig hält oder nicht. Die Branche ist in der Praxis oft weiter als die politische Debatte“, so Franziska Geusen, Vorständin des AfW. (js)

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