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4. Juni 2020
Corona-Konjunkturpaket der Großen Koalition – Das steckt drin

Corona-Konjunkturpaket der Großen Koalition – Das steckt drin

Die Spitzen der Regierungsparteien haben im Koalitionsausschuss am 03.06.2020 ein umfangreiches Konjunkturpaket beschlossen, um die Wirtschaft gestärkt aus der Corona-Krise herauszuführen. Die Eckpunkte umfassen unter anderem eine vorübergehende Mehrwertsteuersenkung und einen Kinderbonus.

Unter der Überschrift „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ hat die Große Koalition in ihrem Koalitionsausschuss am 03.06.2020 ein großes Konjunkturpaket beschlossen. Die Maßnahmen aus dem Eckpunktepapier werden insgesamt mit einem Finanzbedarf von 130 Mrd. Euro veranschlagt. Einige der wichtigsten Eckpunkte im Folgenden:

Mehrwertsteuersenkung

Der Mehrwertsteuersatz wird von 19% auf 16% sowie von 7% auf 5% gesenkt. Diese Maßnahme gilt befristet vom 01.07.2020 bis zum Ende des Jahres.

Kinderbonus

Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird ein einmaliger Bonus von 300 Euro gezahlt. Der Betrag muss versteuert werden, wird jedoch nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Sozialgarantie 2021

Sozialversicherungsbeiträge werden bei maximal 40% gedeckelt. Im Rahmen der sogenannten „Sozialgarantie 2021“ sollen darüber hinausgehende Finanzbedarfe zeitlich befristet durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt beglichen werden.

Hilfen für Unternehmen

Der Bund stellt Überbrückungshilfen im Umfang von maximal 25 Mrd. Euro bereit. Die Hilfen sind für KMU in den Monaten Juni bis August gedacht. Durch sie können fixe Betriebskosten erstattet werden. Pro Betrieb stehen maximal 150.000 Euro für höchstens drei Monate zur Verfügung. Die Hilfen gelten branchenübergreifend, aber haben den Fokus auf Hotels und Gaststätten, Gastronomie, Sportclubs und Messeveranstalter. Für den Kultursektor ist eine weitere Mrd. Euro eingeplant.

Unternehmen dürfen darüber hinaus ihre krisenbedingten Verluste mit den Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen (Verlustrücktrag). Außerdem kündigt die Regierungskoalition Änderungen in den Abschreibungsregeln sowie dem Körperschaftssteuerrecht an.

Strom und Infrastruktur

Die EEG-Umlage soll durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt ab 2021 abgesenkt werden. Die Bahn erhält Eigenkapital in Höhe von 5 Mrd. Euro. Der ÖPNV wird mit 2,5 Mrd. Euro unterstützt.

Innovationsprämie für E-Fahrzeuge

Die Kaufprämie für den Erwerb eines E-Fahrzeugs verdoppelt sich bis Ende 2021. Beim Kauf eines Fahrzeugs in der Kategorie „Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro“ entspricht das einer Erhöhung von 3.000 auf 6.000 Euro.

Entlastung der Kommunen

Bund und Länder sollen die Ausfälle der Gewerbesteuereinnahme für die Kommunen ausgleichen. Dazu stellt der Bund allein sechs Milliarden Euro zur Verfügung.

Weitere Maßnahmen

Darüber hinaus wird die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer verschoben, der Neustart nach einer Insolvenz erleichtert, Entbürokratisierung beim Planungsrecht betrieben und vieles mehr. Die Maßnahmen in ihrer Gänze finden sich im Eckpunktepapier des Koalitionsauschusses. (tku)

Bild: © Dan Race – stock.adobe.com