Worauf können Versicherungsmakler achten?
Bei der Prüfung eines Courtage-Nachtrags sollten Versicherungsmakler systematisch vorgehen. Zunächst empfiehlt sich ein Blick auf die formalen Aspekte: Wird der ursprüngliche Vertrag korrekt zitiert? Ist der Beginn der Gültigkeit klar und eindeutig festgelegt? Bei inhaltlichen Änderungen – etwa bei der Höhe der Courtage – stellt sich die Frage, ob die neuen Sätze transparent und nachvollziehbar angegeben sind und ob sie gegebenenfalls rückwirkend gelten sollen. Besonders kritisch sind Regelungen zur Stornohaftung und zu Rückforderungen zu prüfen. Wie im Beispiel der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte gezeigt, können hier neue Haftungszeiträume oder pauschale Rückzahlungsforderungen enthalten sein. Schließlich sollte auch die rechtliche Angemessenheit im Blick behalten werden: Enthält der Nachtrag überraschende Klauseln? Werden bestehende Maklerrechte eingeschränkt? All dies sollte vor einer Unterschrift sorgfältig abgewogen werden.
Tipp für Makler
Versicherungsmakler sollten also nicht nur Courtagevereinbarungen, sondern auch Nachträge gründlich prüfen. Auch müssen sie keineswegs passiv auf das nächste Schreiben seitens der Versicherer warten, sondern können selbst ein Update vorschlagen, wenn sie einen Nachtrag für notwendig erachten. Die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte bietet im Rahmen ihrer Dauerberatung eine kostenfreie Überprüfung von Courtage-Nachträgen an. Zudem verweist sie auch auf ihre „Fair-Play-Vereinbarung“, die sie bereits vor einiger Zeit entwickelt hat. (bh)
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