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8. Januar 2020
Das ändert sich 2020 für Mieter, Vermieter und Immobilienunternehmer

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Das ändert sich 2020 für Mieter, Vermieter und Immobilienunternehmer

Baukindergeld läuft aus

Seit dem 18.09.2018 ist es möglich, für den Bau eines Einfamilienhauses oder den Kauf einer Eigentumswohnung einen staatlichen Zuschuss von 1.200 Euro je Kind und Jahr zu erhalten. Ausgezahlt wird das Baukindergeld über zehn Jahre. Anspruch auf die Förderung besteht für selbstgenutztes Wohneigentum, dessen Kaufvertrag oder Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet beziehungsweise genehmigt wurde. Trotz der positiven und großen Resonanz plant die Bundesregierung derzeit nicht, das Baukindergeld zu verlängern.

Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete verlängert

Auch bei der Berechnung der Vergleichsmieten gibt es 2020 Änderungen. Der Betrachtungszeitraum zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist von vier auf sechs Jahre verlängert worden. Bundestag und Bundesrat stimmten in ihren letzten Sitzungen des Jahres dem entsprechenden Gesetz zu.

Mietpreisbremse wird verschärft

Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht darüber hinaus vor, die Geltungsdauer der Mietpreisbremse für fünf Jahre, bis längstens zum 31.12.2025, zu verlängern. Zudem soll der Anspruch von Mietern auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete aufgrund Überschreitung der zulässigen Miete bei Mietbeginn auf die ersten 30 Monate des Mietverhältnisses ausgedehnt werden. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Beratungsverfahren und könnte im ersten Quartal 2020 verabschiedet werden.

Härteres Vorgehen gegen Mietwucher geplant

Der Bundesrat möchte härter gegen Mietwucher vorgehen. Er hat am 29.11.2019 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Anforderungen an eine Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz reduziert werden sollen. Demnach soll es ausreichen, dass die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20% übersteigt und das Angebot an günstigerem Wohnraum gering ist. Bislang müssen Mieter nachweisen, dass sie sich vergeblich um eine günstigere Wohnung bemüht haben und der Vermieter diese Zwangslage ausgenutzt hat. Zudem soll der Bußgeldrahmen auf bis zu 100.000 Euro verdoppelt werden. Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn anschließend dem Bundestag vorlegen wird. Der IVD zweifelt aber an, dass es tatsächlich zu einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens kommt.