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8. Januar 2020
Das ändert sich 2020 für Mieter, Vermieter und Immobilienunternehmer

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Das ändert sich 2020 für Mieter, Vermieter und Immobilienunternehmer

Neue Regeln für Immobilienmakler

Im August 2019 einigte sich der Koalitionsausschuss von Union und SPD auf eine bundeseinheitliche Regelung der Maklerkosten beim Kauf von in der Regel selbstgenutzten Immobilien. Künftig sollen sich Käufer und Verkäufer die Maklerkosten überall paritätisch teilen. Das Vorhaben entspricht dem IVD zufolge im Wesentlichen dem Selbstverständnis der Branche, die sich als fairer Vermittler zwischen den Parteien eines Kaufvertrages versteht und sich überwiegend von beiden mit jeweils 3% honorieren lässt.

Bundestagsabstimmung für den 13.02.2020 geplant

Der Bundestag hat den „Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ im Dezember nach erster Lesung zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Die Verabschiedung durch den Bundestag ist derzeit für den 13.02.2020 geplant. Inkrafttreten wird die Neuregelung voraussichtlich im Herbst 2020.

Berliner Mietendeckel geht in die heiße Phase

Besonders für Diskussionsstoff sorgt der Plant der rot-rot-grünen Landesregierung in Berlin einen Mietendeckel einzuführen. Für 1,5 Millionen vor 2014 gebaute Wohnungen sollen die Mieten fünf Jahre auf dem Stand von Mitte 2019 eingefroren und für Neuvermietungen Obergrenzen je nach Alter und Ausstattung der Wohnung festgelegt werden. Auch eine Senkung von Bestandsmieten soll möglich sein. Viele Experten halten die Pläne allerdings für verfassungswidrig. Zudem wird befürchtet, dass der Mietendeckel zahlreiche neue Probleme hervorrufen und das Problem des Wohnungsmangels keineswegs lösen wird. Dennoch könnte das Berliner Abgeordnetenhaus dem Mietendeckel-Gesetz schon im Januar zustimmen.

Gesetzentwurf zur WEG-Reform erwartet

Ende August 2019 hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihren Abschlussbericht zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vorgelegt. Auf dieser Grundlage wollte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz einen entsprechenden Gesetzentwurf bin Ende des Jahres vorlegen. Das passierte bis dato noch nicht. Im Kern geht es darum, die Wohnungseigentümergemeinschaften flexibler, zeitgemäßer und effektiver zu machen. Unter anderem sollen Sanierungen und Modernisierungen leichter möglich gemacht, Eigentümerversammlungen vereinfacht werden und Verwalter mehr Befugnisse erhalten.

Beratung über Gebäudeenergiegesetz

Der Bundesrat hat sich am 20.12.2019 mit dem von der Bundesregierung geplanten weitgehenden Einbauverbot für Ölheizungen ab 2026 befasst. Es ist Teil des Entwurfs für ein Gebäudeenergiegesetz, das das Bundeskabinett im Rahmen des Klimaschutzprogramms beschlossen hat. Neben dem Einbauverbot für Ölheizungen ab 2026 schreibt der Gesetzentwurf vor, dass Gas- und Ölheizungen, die seit 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, nur 30 Jahre lang betrieben werden dürfen. Außerdem sieht er eine Austauschprämie für diejenigen vor, die ihre alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzen lassen.

Kleinunternehmergrenze wird angehoben

Änderungen bei der Umsatzsteuer: Die Kleinunternehmergrenze wird zum 1. Januar 2020 von 17.000 Euro (brutto) auf 22.000 Euro (brutto) Vorjahresumsatz angehoben. Die Grenze des voraussichtlichen Umsatzes im laufenden Jahr bleibt unverändert bei 50.000 Euro. Auch bei der steuerlichen Förderung von Werkswohnungen gibt es Änderungen. Arbeitgeber können nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG ihren Arbeitnehmern verbilligt Wohnraum überlassen. Arbeitnehmer müssen somit nur noch zwei Drittel des ortsüblichen Mietpreises zahlen. Das verbleibende Drittel ist steuerfrei und kein Sachbezug. Die Mietobergrenze liegt bei 25 Euro pro m². (mh)

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