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27. Mai 2020
Das doppelte Testament – Aufhebung durch Zerreißen möglich?

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Das doppelte Testament – Aufhebung durch Zerreißen möglich?

Eine Frau hatte zwei Ausfertigungen ihres Testaments erstellt. Nach einem einschneidenden Ereignis zerriss sie eines der Dokumente. Das OLG Köln musste nach dem Tod der Frau nun klären, ob die bestehende Ausfertigung weiterhin gilt oder ob der Wille der Frau wirksam aufgehoben wurde.

An ein Testament werden nur wenige formelle Anforderungen gestellt. Sofern man es privat und ohne Beihilfe eines Notars erstellt, genügt es, das Testament selbst zu verfassen und mit Datum sowie der eigenen Unterschrift zu versehen. Fertig. Umso schwieriger kann es sich gestalten, ein Testament wieder aus der Welt zu schaffen, wenn mehrere Originale im Umlauf sind. So geschehen in einem Fall, in dem das Oberlandesgericht (OLG) Köln letztlich eine Entscheidung treffen musste, ob der Widerruf einer Erblasserin zulässig war oder nicht.

Haushälterin soll Alleinerbin werden

Die Frau hatte ursprünglich ihren Urenkel als Erben eingesetzt. Später verfasste sie jedoch ein weiteres, handschriftlich ausgefertigtes Testament, in dem sie ihre Haushälterin zur Alleinerbin machte. Von diesem Testament fertigte sie zwei Originale aus, die sie beide eigenhändig unterschrieb. Eines verwahrte sie bei sich, das zweite gab sie der Haushälterin mit. Des Weiteren stellte sie eine Vorsorge- und Bankvollmacht auf die Haushälterin aus und verkaufte ihr das eigene Grundstück mit Haus. Als Gegenleistung sollte die junge Frau sich verpflichten die Erblasserin zu betreuen und zu pflegen.

Vertrauensverhältnis zerstört

Nachdem sich die Haushälterin jedoch mithilfe der Vollmachten 50.000 Euro vom Konto der älteren Dame abgehoben hatte, war das Vertrauensverhältnis zerrüttet. Die Erblasserin zerriss ihre Ausfertigung des Testaments, widerrief die Vollmachten und lies sich von einem Rechtsanwalt hinsichtlich einer möglichen Rückabwicklung des Kaufvertrags beraten, den sie über ihr Grundstück abgeschlossen hatte.

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