Von Stefan Mantl, Gründer und CEO der onOffice GmbH
Im August 2019 legte sich der Koalitionsausschuss der Bundesregierung auf grundlegende, bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen hinsichtlich der Maklerfinanzierung beim Immobilienverkauf fest. Demnach soll künftig derjenige, der einen Makler beauftragt, mindestens 50% der anfallenden Maklergebühren übernehmen, einerlei, ob es sich dabei um den Verkäufer oder Käufer handelt. Wie sich das geplante Gesetz zum Bestellerprinzip auswirken wird, darüber herrscht selbst unter Maklern keine Einigkeit. Dazu kommen die oft auch innerhalb einer Gruppe – Käufer, Verkäufer und Finanzdienstleister – ganz unterschiedlichen Sichtweisen.
Unterm Strich ist es beim Haus- und Wohnungskauf weiterhin empfehlenswert, sich an professionelle Makler zu wenden und sich nicht nur auf die Angebote in Immobilien-Portalen zu verlassen. Schließlich sind dort nur etwa 25% aller Angebote aufgeführt, so das Ergebnis einer internen Studie von onOffice. Interessenten können bei Maklern, die mit onOffice zusammenarbeiten, derzeit auf rund 445.000 Immobilienangebote zugreifen. Nur knapp 106.000 sind auch in Immobilien-Portalen zu finden.
Provisionsdeckelungen sind vom Tisch
Voraussichtlich wird es eine Regelung geben, nach der zunächst der Auftraggeber seinen Anteil an der Maklerprovision von mindestens 50% zu begleichen hat. Erst wenn dies erfolgt ist, muss auch die andere Vertragspartei eine entsprechende Zahlung leisten. Im Fall, dass beide Seiten den Makler beauftragt haben, sollen die Kosten hälftig geteilt werden. Eine während der politischen Diskussionen zum geplanten Gesetzesvorhaben ins Spiel gebrachte Deckelung der Maklergebühren ist offensichtlich verworfen worden. Vertreter der Branche begrüßen dies ausdrücklich. So verweist etwa der BVFI – Bundesverband für die Immobilenwirtschaft darauf, dass nicht nur die Verkäufer, sondern auch Kaufinteressenten vom Know-how eines professionellen Vermittlers profitieren. Zudem wären anderenfalls viele Immobilienunternehmen in ihrer Existenz bedroht.
Seite 1 Der Gang zum Immobilienmakler lohnt sich weiterhin
Seite 2 Stehen Maklergebühren dem Erwerb von Wohneigentum entgegen?
Seite 3 Bestellerprinzip schafft keine Abhilfe bei problematischer Kreditfinanzierung
Seite 4 Das Bestellerprinzip soll den Wettbewerb unter den Maklern verstärken
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Leserkommentare
Comments
Lohnt sich nicht
Klar, das Sie als Verkäufer von Dienstleistungen für Immobilienmakler dafür sind. Als Vermittler von Baufinanzierungen habe ich da eine ganz andere Meinung. Die horrenden Summen, die ein Käufer bezahlen muss (auch bei 50%), stehen NIE! im Verhältnis zur erbrachten Leistung des Maklers. Die schlechten Leistungen von locker 90% der Makler erlebe ich fast täglich. Wenn der Verkäufer zahlt, bleiben nur noch die Guten übrig. Und das wird dem Markt sehr gut tun. Die neue Regelung ist wieder ein Totalversagen der Regierung.
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