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30. März 2020
Der Versicherungsombudsmann und die Rolle der Schlichtungsstelle

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Der Versicherungsombudsmann und die Rolle der Schlichtungsstelle

Wie schätzen Sie das zukünftige Beschwerdeaufkommen ein?
Gerade im Hinblick auf die drohenden Herausforderungen der Rechtsschutzversicherer?

Es scheint sich abzuzeichnen, dass das Aufkommen von Beschwerden in der Rechtsschutzversicherung leicht zurückgeht. Im Mai werden wir die Zahlen des Jahres 2019 vorstellen. In unserem kurzen Tätigkeitsbericht per 01.02.2020 sind sie schon enthalten. Danach belief sich die Zahl der Eingänge bei den Beschwerden im Jahr 2019 in der Rechtsschutzversicherung auf 3.561. Zum Vergleich: 2018 waren es 3.773, im Jahr 2017 noch 4.015. Die Tendenz ist also leicht fallend. Was die Zukunft für die Rechtsschutzversicherungsbeschwerden bringen wird, lässt sich nicht vorhersehen. Die Beschwerdezahlen im Rechtsschutzbereich werden im Spartenvergleich aber wohl weiter mit zu den Spitzenreitern gehören.

Wenn das Instrument der Musterfeststellungsklage weitere Verbreitung findet, ist der Bedarf nach einer Schlichtungsstelle groß, vor der die einzelnen Beschwerdeführer ihren Fall darlegen. Würde sich Ihr Verein auch für solche Schlichtungen in großer Zahl eignen?

Die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmanns ist bekanntlich branchenspezifisch begrenzt. In der Vergangenheit hatten wir bereits große Serien von Beschwerden. Zuletzt die in der Folge des sogenannten Dieselskandals in der Sparte der Rechtsschutzversicherung. Solche Serien haben wir durch organisatorische Maßnahmen bislang ohne Weiteres bewältigt. Das stimmt mich für den Fall der Fälle optimistisch.

Wie steht es um die Musterfeststellungklage im Dieselskandal bzw. welche Auswirkungen erwarten Sie im Rahmen der Rechtsschutzversicherung zu diesem Thema?

Der Stand im Musterfeststellungklageverfahren gegen VW ist aus den Medien bekannt. Das Oberlandesgericht hat Vergleichsgespräche initiiert. Diese finden derzeit zwischen VW und dem Verbraucherzentrale Bundesverband statt. (Anmerkung der Redaktion: Mittlerweile liegt das Ergebnis vor. Mehr dazu hier.) In der Rechtsschutzversicherung hatten wir bereits viele Beschwerdeverfahren, auch solche, die andere Hersteller betrafen. Die Beschwerdezahlen zeigen jedoch im Moment eine deutlich abnehmende Tendenz. Denn aufgrund von Individualklagen gibt es für verschiedene Fallkonstellationen bereits eine Reihe von Entscheidungen der Oberlandesgerichte, die ein Stück weit Klarheit geschaffen haben. Soweit die Rechts- und Beweisfragen noch als offen gelten müssen, unterbreiten wir in der Rechtsschutzversicherung in manchen Fällen Schlichtungsvorschläge, die eine Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers mit einer bestimmten Quote vorsehen.

 
Ein Artikel von
Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier