KI-Ergebnisse immer kritisch prüfen
HGJ Hinzu kommt: Fehler entstehen nicht selten durch unpräzise oder missverständliche Eingaben. Bereits kleine Unterschiede in der Fragestellung können zu deutlich abweichenden Ergebnissen führen. Diese Unsicherheiten zeigen, dass KI-Ergebnisse stets kritisch geprüft werden müssen.
Die Verantwortung bleibt beim Anwender. Wer Beratungsergebnisse nach außen vertritt, haftet für deren Inhalt – ähnlich wie ein Anwalt für einen von Mitarbeitenden vorbereiteten Schriftsatz. Ergebnisse sind daher auf Plausibilität und Vollständigkeit zu prüfen. Fehlt etwa bei einem KI-gestützten Vergleich ein zentraler Marktanbieter und bleibt dies unbemerkt, liegt ein individueller Prüfungsfehler vor – nicht nur ein technischer KI-Fehler.
FB Diese Einschätzung lässt sich aus der Praxis bestätigen. Viele Versicherungsmakler arbeiten hochspezialisiert und betreuen klar definierte Zielgruppen. KI-Lösungen bilden diese Spezialisierungen jedoch nicht immer ab. Manche Systeme passen zu bestimmten Segmenten, andere liefern dort unzureichende oder unpassende Ergebnisse. Die Auswahl einer KI muss daher ebenso sorgfältig erfolgen wie die Auswahl eines fachlichen Werkzeugs: Sie muss zum Geschäftsmodell und zum konkreten Einsatzzweck passen. Eigenständiges Prüfen bleibt dabei unerlässlich. Denn KI ersetzt nicht die fachliche Bewertung durch den Vermittler.
KI-Nutzung und Vermögensschadenhaftpflicht
FB Hinzu kommt ein versicherungsrechtlicher Aspekt. Der Makler schuldet eine bestimmte Beratungsleistung und verfügt hierfür über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Wird KI in die Beratung eingebunden, stellt sich die Frage, ob der bestehende Versicherungsschutz diesen Einsatz umfasst. Eine Abstimmung mit dem eigenen VSH-Versicherer ist daher ratsam, um Deckungslücken zu vermeiden.
HGJ Ja, das erscheint zwingend geboten. Bei Abschluss oder Anpassung der Vermögensschadenhaftpflicht werden dem Versicherer regelmäßig Angaben zur Unternehmensstruktur gemacht, etwa zur Zahl der beratend tätigen Personen. Wenn KI künftig Funktionen übernimmt, die bislang natürlichen Personen zugeordnet waren, kann dies das Risikoprofil verändern. Dieser Umstand sollte mit dem Versicherer besprochen und gegebenenfalls im Versicherungsschutz berücksichtigt werden.
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