Muss Kunde über KI-Einsatz im Beratungsprozess informiert werden?
Darüber hinaus stellt sich eine weitere Frage: Muss der Kunde darüber informiert werden, dass KI im Beratungsprozess eingesetzt wird? Und wenn ja, in welchem Umfang? Denkbar ist, dass sich hieraus Transparenz- oder Aufklärungspflichten ergeben – insbesondere dann, wenn die Entscheidungsgrundlage teilweise auf automatisierten Auswertungen beruht. Diese Aspekte verdienen eine sorgfältige rechtliche Prüfung.
FB Das ist aus rechtlicher Sicht zwingend. Der Kunde muss darüber informiert werden, dass im Beratungsprozess KI eingesetzt wird. Wenn sich dadurch die Beratungsgrundlage verändert oder eingeschränkt wird, besteht eine entsprechende Aufklärungspflicht gegenüber dem Kunden. Für solche Konstellationen sieht das Gesetz klare Vorgaben vor. Diese gelten uneingeschränkt auch dann, wenn KI als Hilfsmittel eingesetzt wird.
HGJ Ja, das wird sicherlich eine spannende Zeit. Der Einsatz von KI steht ja noch am Anfang seiner Entwicklung. Welche Auswirkungen dies langfristig auf Beratungsberufe und insbesondere auf Versicherungsvermittler haben wird, bleibt abzuwarten. Angesichts des Fachkräftemangels steigt jedoch die Versuchung, personelle Lücken durch KI zu schließen. Damit sind erhebliche Chancen, aber auch neue Risiken verbunden. Gerade diese Risiken sollten bei allen Überlegungen zum KI-Einsatz sorgfältig berücksichtigt werden.
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