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25. Januar 2019
Die Zukunft: Konzeptberatung im Vorsorgedreieck

Die Zukunft: Konzeptberatung im Vorsorgedreieck

Finanzdienstleister bieten zunehmend Aufklärung zu Vollmachten und Patientenverfügungen an. Eine neue Form der Konzeptberatung sichert das ab, erklärt Jürgen Zirbik, Geschäftsführender Gesellschafter der JURA DIREKT Akademie. Dabei ergänzen Berater das Notfall-Management mit Notfall-Ordner und -Hotline.

Der Finanzdienstleistungsmarkt wird nicht einfacher. Dabei können sich Konzeptberater entspannt zurücklehnen, denn sie bauen ihr Geschäftsmodell auf drei Säulen auf: finanzielle und Notfallberatung sowie Aufklärung zu rechtlicher Vorsorge – das Vorsorgedreieck. Dazu sollte man eingefahrene Wege verlassen. Und stattdessen Serviceangebote ausbauen und mit professionellen Partnern zusammenarbeiten. So kann man rechtliche Vorsorge sowie Notfall-Management in das eigene Angebot integrieren.

In Einklang mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)

Halten sich Makler an einfache Regeln, sind sie bei „rechtlicher Vorsorge“ bezüglich RDG auf der sicheren Seite. Legal Tech hilft hierbei. So wird der Kunde beim Dienstleister JURA DIREKT durch eine eng geführte rechtsanwaltliche Software geleitet. Anschließend kann der ausstellende Anwalt individuelle Wünsche und Bemerkungen des Kunden rechtlich sicher einbauen. Der Finanzdienstleister begleitet den Kunden lediglich bei der Softwareanwendung. Rechtsanwalt Norbert Schönleber, Köln: „Der Finanzdienstleister kann allgemein zu Vollmachten und zu Auswirkungen fehlender Vollmachten für seine Produkte informieren. Die beratende und gestaltende Tätigkeit übernehmen die kooperierenden Rechtsanwälte der JURA DIREKT. Sie fertigen die Vollmachten, haften für den Inhalt und bestätigen die Durchsetzungsbegleitung.“

Sieben Aspekte zur Wahl eines Servicedienstleisters
  • Partner: Stellt der Partner sichere IT-basierte Prozesse und eine Datenerfassungssoftware mit umfassender Plausibilitätsprüfung zur Verfügung – ohne Papier?
  • Haftung: Übernimmt der Partner die Haftung schriftlich, zeigt er Kundenwertungen öffentlich und beweist er seine Qualität durch externe Zertifizierungen?
  • Informationen: Beantwortet die Datenerfassungssoftware des Partners Kundenfragen über Infobuttons und Glossar? Kann auf Eigenformulierungen verzichtet werden?
  • Datenschutz und Datensicherheit: Gewährleisten belegbare Prozesse und Technik, dass Vermittler Interessenten datenschutzgerecht an den Servicedienstleister übergeben können?
  • Rechtsberatung und Prozesse: Liefert der Servicedienstleister sichere Unterstützungsprozesse im Einklang mit dem RDG?
  • Service und Honorar: Aus rechtlichen Gründen verlangt man eher kein Honorar für die Begleitung bei Vollmachten. Beratung und Begleitung beim Notfall-Management sind jedoch eindeutig und rechtlich unbedenklich honorarfähig. Bietet der Dienstleister Notfall-Management und Notfall-Hotline an?
  • Marketing: Man kommuniziert im Marktauftritt nichts, was rechtlich angreifbar sein könnte. Bietet der Dienstleister dazu einen Inhaltscheck für seine Vermittler?
Service im Vorsorgedreieck: So lässt sich alles integrieren

Konzeptberater im Vorsorgedreieck bieten als Notfall-Manager ihren Kunden entsprechende Lösungen, digital begleitend und mit persönlichem Service. Im Notfall-Management stecken lukrative Honorarmöglichkeiten und der Zugang zu den Selbstständigen. Denn für Selbstständige sind Vorsorge- und Unternehmervollmacht sowie Notfall-Management ein existenzielles Muss. Die Vorsorgekombination „Finanzen, Recht, Notfall“ macht Berater zu gefragten Experten über Finanzdienstleistung hinaus.

Weiterbildung: Kompetent, konzentriert, konsistent

In einer Weiterbildung zum „Notfall-Manager – TÜV-zertifiziert“ über die JURA DIREKT Akademie eignen sich die Teilnehmer Kompetenzen für Konzeptberatung an und üben praktische Kommunikation und Prozesse dazu ein. Sie erhalten Impulse für eine erweiterte Positionierung, entwerfen persönliche Strategien und werden nach dem Kurs kostenlos in der Praxis begleitet – das ist das sogenannte master.class-Prinzip. Dazu können die Teilnehmer Partner eines Dienstleisters für Vollmachten, Verfügungen und Testament sowie Notfall-Management werden. Er nimmt Notfall-Managern einen großen Teil der Arbeit zu rechtlicher Vorsorge ab und sorgt dauerhaft für einen Service mit aktuell 15 Leistungen inklusive einer 24/7-Notfall-Hotline. Motto: jeder nach seinen Stärken mit intelligenter Arbeitsteilung.

Bestand sichern und Neukunden gewinnen

Konzeptberatung im Vorsorgedreieck ergibt hochgradig Sinn: Der Kunde und seine Angehörigen kommen mit Vollmachten auch im Fall der Fälle weiter selbstständig an Vermögens- und Versicherungswerte und der Finanzdienstleister behält ihn im Bestand. Ohne Vollmachten passiert das Gegenteil. Ein weiterer Berater-Vorteil: Vollmachten und Notfall-Management führen zum aktiven Empfehlen in den Familienverbund, wie die Praxis zeigt.

„Die Zufriedenheit unserer Bestandskunden ist gestiegen“, so Notfall-Manager Gerd Wunner, Coburg. „Wir sprechen sie zu einem wichtigen Thema an, helfen als Lotse, das Thema Vollmachten über kooperierende Anwälte erledigen zu lassen und das Notfall-Management anzugehen. Die Empfehlungen in die Familie erfolgen fast automatisch.“ Notfall-Managerin Nicole Pennucci, Bodenseeregion, ergänzt: „Jeder Kunde ist empfänglich für diese Themen und sehr interessiert an Informationen und an Vorträgen. Der Weg von Vollmacht und Notfall-Management zur Finanzdienstleistung ist erfolgt. Ein echter Marktvorteil.“

Kunden empfinden es als große Hilfe, dass JURA DIREKT über die Notfall-Hotline auch als Lotse fungiert, wenn der Fall eintritt, aufgrund von Alter, Unfall oder Krankheit nicht mehr selbst handeln zu können. „Wichtig ist, dass die Dokumente im Fall der Fälle auffindbar, aktuell und praxistauglich sind“, so der kooperierende Rechtsanwalt Constantin von Wangenheim, Nürnberg. „Das hat sich in über 2.500 unterstützten Notfällen bestätigt.“

Neue Wege zur Gesamtvorsorge

Finanzdienstleister können Interessenten über die Auswirkungen fehlender Vollmachten auf ihren Fachbereich aufklären und bei der Softwareanwendung zur Datenerfassung begleiten. Vollmachtkunden informieren sie dann über angrenzende Themen, beispielsweise über Pflege, Sterbegeld und Vermögenssicherung, mit Experten über Steuern und Erbschaft sowie über Themen für Selbstständige. So bieten sie ein komplettes Paket für den Kunden, der damit finanziell und rechtlich vorgesorgt hat und für den Notfall gewappnet ist. Im Vorsorgedreieck runden sie das Angebot durch modernes Notfall-Management mit Notfall-Ordner und über persönliche Notfall-Hilfe ab. Konzeptberatung als Notfall-Manager im Vorsorgedreieck löst als eine innovative Strategie aktuelle und künftige Herausforderungen von Beratern.

Konzept schlägt Produkt

Eines hat sich sicher herumgesprochen: In Zukunft erzielen die Berater mehr Geschäft, die Top-Service und wichtige Dienstleistungen zusätzlich zur reinen Produktvermittlung anbieten. Ein Service wie Notfall-Management ist ein existenzieller Grundschutz für Kunden. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament sichern Selbstbestimmung und entlasten die Familie. Am Ende muss in jedem Notfall oder im Betreuungsfall auch der finanzielle Bereich abgesichert sein, um Selbstbestimmung und Entlastung wirklich zu gewährleisten. Ob für Kunden Versicherungen, Investments oder andere Kapitalanlagen geeignet sind, bereiten Konzeptberater in einer umfassenden Betrachtung im Vorsorgedreieck vor. Konzepte und Werkzeuge dafür können sich Finanzdienstleister leicht aneignen und sind mit professionellen Partnern für die Zukunft bestens aufgestellt.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2019, Seite 84 f. und in unserem ePaper.

 
Ein Artikel von
Jürgen Zirbik