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3. Juni 2022
Dienstunfähigkeitsklauseln: Zwei Drittel erhalten die Höchstwertung

Dienstunfähigkeitsklauseln: Zwei Drittel erhalten die Höchstwertung

Für Beamte sind aufgrund ihres Dienstverhältnisses spezielle Rechte und Pflichten angesagt. Dennoch oder gerade deshalb haben auch sie die Möglichkeit, sich für den Fall abzusichern, dass sie ihren Dienst nicht mehr ausüben können: mit einer Dienstunfähigkeitsklausel, die sich in den Berufsunfähigkeitsversicherungen einiger Anbieter findet. Wie es um deren Qualität bestellt ist, hat das Analysehaus MORGEN & MORGEN nun erstmals untersucht.

Die Arbeitskraft ist ein hohes Gut und dementsprechend abzusichern. Dafür gibt es unterschiedliche Mittel und Wege. Als „Königsdisziplin“ gilt nach wie vor die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Eine Alternative, vor allem für körperlich Tätige, ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU). Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit der Absicherung von Grundfähigkeiten. All diese Absicherungsformen sind mit unterschiedlichen Tarifen am Markt vertreten, die in den vergangenen Wochen vom Analysehaus MORGEN & MORGEN (M&M) unter die Lupe genommen und entsprechend bewertet wurden. AssCompact hat jeweils über die Ratingergebnisse berichtet (zur BU hier, zur EU hier, zur Absicherung der Grundfähigkeiten hier).

Nun hat M&M erstmals auch die spezielle Absicherung für Beamte analysiert: Die Dienstunfähigkeit (DU), die sich als spezielle Klausel in der BU von momentan 18 Anbietern findet. Bewertet wurde im M&M-Rating Dienstunfähigkeit die Qualität der Bedingungen, die anhand von Leistungsfragen evaluiert wurden. Es wurden nur die in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) aufgeführten Leistungen analysiert.

14 von 21 untersuchten Tarifen sind „ausgezeichnet“

Der erste Rating-Jahrgang zeigt bereits ein gutes Niveau am Markt, denn von insgesamt 21 untersuchten Tarifen mit DU-Klauseln erhielten zwei Drittel (14 Stück) die Höchstwertung von fünf Sternen („ausgezeichnet“). Zwei Tarife sind „sehr gut“ und bekommen von den M&M-Analysten dafür vier Sterne. Drei Sterne und damit eine „durchschnittliche“ Bewertung erhalten drei Tarife. Bei zwei Tarifen hat es lediglich für eine Zwei-Sterne-Bewertung („schwach“) gereicht. Aber: Als „sehr schwach“ (ein Stern) gilt laut M&M-Rating im Moment keiner der DU-Tarife.

„Echte“ Dienstunfähigkeitsklausel erkennt Ergebnis des Dienstherrn an

Im Zusammenhang mit dem ersten Rating rund um die DU erläutern die M&M-Analysten, dass die Klausel in ihrer Ausgestaltung auf dem Versicherungsmarkt stark variiert und sich zudem sehr komplex gestaltet, da sie sich an das Beamtenrecht anlehnt und Beamte in einem Dienstverhältnis stehen, in dem sie besonderen Rechten und Pflichten unterliegen.

Kommt es zu einer Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit, prüft der Dienstherr, ob und in welchem Umfang die betroffene Person ihre Dienstpflicht weiterhin erfüllen kann, was sich dann natürlich auch finanziell auswirkt, da im Ernstfall eine Ruhestandsversetzung oder Entlassung drohen kann. Aber: Unabhängig vom Ergebnis, zu dem der jeweilige Dienstherr im Fall der Fälle kommt, hat der BU-Versicherer das Recht, eine eigene Prüfung der tatsächlichen Berufsunfähigkeit vorzunehmen. Versicherte müssten dann also einen weiteren Prozess durchlaufen, um Leistungen aus der privaten Arbeitskraftabsicherung zu erhalten.

Als zeitgemäße bzw. „echte“ DU-Klauseln betrachten die M&M-Analysten daher solche, die auf dieses eigene Prüfrecht des Versicherers verzichten und das Ergebnis des jeweiligen Dienstherrn anerkennen.

Verschiedene Beamtenstatus müssen bedacht werden

Ein weiterer wichtiger Aspekt, den das Rating genau untersucht, ist der Umgang mit dem Status, in dem sich die Beamten befinden: Sind sie erst auf Probe oder auf Widerruf verbeamtet oder schon auf Lebenszeit und wie reagiert der Versicherer darauf? Denn Beamte auf Probe oder Widerruf können ohne Versorgungsansprüche entlassen werden, und in den ersten Jahren als Beamte auf Lebenszeit ist der Versorgungsanspruch begrenzt.

Die Top-Bewertungen im M&M-Rating Dienstunfähigkeit (Vier- und Fünf-Sterne-Bewertungen) setzen die eben genannten Dinge als Mindestkriterien voraus: 1. Es muss sich um eine „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel handeln, bei der der Versicherer die durch den Dienstherrn bereits ausgesprochene Dienstunfähigkeit anerkennt. 2. Alle Beamtenstatus (auf Probe, Widerruf und Lebenszeit) werden anerkannt und 3. der Versicherer verzichtet auf unübliche Einschränkungen.

Berücksichtigung der jeweils zugrunde liegenden BU

Darüber hinaus beachtet das M&M-Rating Dienstunfähigkeit noch die Tatsache, dass sich immer Umstände ergeben können, aus denen heraus jemand aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet und als Arbeitnehmer oder Selbstständiger weiter tätig ist. Daher kann im Ratingergebnis keine Dienstunfähigkeitsversicherung besser bewertet sein, als die ihr zugrundeliegenden Bedingungen im Rating Berufsunfähigkeitsversicherung bewertet wurden. (ad)

Zu den Ratingergebnissen geht es hier.

Bild: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com