Werbung und Impressum
Sobald Sie als Unternehmer oder als juristische Person im Internet auftreten, müssen Sie wichtige Transparenzregeln beachten. Das ist bei Selbstständigen, auch wenn sie mitunter private Inhalte posten, der Fall. Dann müssen alle Vorgaben für Impressum und Werbekennzeichnung eingehalten werden. Jedes Profil, das u.a. geschäftlich betrieben wird, benötigt ein Impressum, das mit zwei Klicks erreichbar ist. Die inhaltlichen Anforderungen sind ebenfalls gesetzlich festgelegt. Die europäische Online-Streitbeilegungsplattform wurde endgültig zum 20.07.2025 abgeschaltet. Entfernen Sie deswegen etwaige Hinweise auf die Plattform dauerhaft aus Ihrem Impressum. Wenn Sie auf Ihren Social-Media-Kanälen auch „News“-Artikel veröffentlichen, ist es notwendig, eine inhaltlich verantwortliche Person für redaktionelle Inhalte im Impressum aufzunehmen. Unter Umständen benötigen Sie auch einen Hinweis zur Verbraucherschlichtungsstelle.
Schleichwerbung ist unzulässig. Werbung sollte deswegen von redaktionellen Inhalten deutlich getrennt und gekennzeichnet werden. Hashtags wie #sponsored und #ad sind von Gerichten als nicht ausreichend bewertet worden.
Direkte Nachrichten innerhalb von Social Media an einzelne Nutzerinnen und Nutzer können wettbewerbsrechtlich unzulässig sein. Solche Nachrichten sind u. U. als elektronische Post mit werblichem Inhalt zu werten und stellen ohne vorherige ausdrückliche (datenschutzkonforme) Einwilligung eine unzumutbare Belästigung nach dem Lauterkeitsrecht dar.
Datenschutz und Datensicherheit
Auch datenschutzrechtlich ist Social Media eine Herausforderung: Es ist zunächst zu prüfen, ob eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit oder Auftragsverarbeitung mit der jeweiligen Plattform zu schließen ist und ob die Pflicht zur Bereitstellung einer Datenschutzerklärung erfüllt ist. Letzteres kann auch (wie beim Impressum wegen Platzmangels) durch direkte Verlinkung auf die Datenschutzerklärung auf der eigenen Website geschehen.
Zwar sind Messenger-Angebote wie WhatsApp praktisch für schnelle Kundenkontakte, aus rechtlicher Sicht, zum Beispiel wegen des Datenexports in unsichere Drittländer, aber problematisch. Tipp: Kundenkommunikation sollte möglichst über DSGVO-konforme Tools oder innerhalb eigens geschützter Kundenportale erfolgen.
Social-Media-Accounts werden zudem häufig gehackt. Prüfen Sie deshalb auch, wer mit welchen Accounts Zugriff auf Ihre Social- Media-Kanäle hat. Dabei gilt: Betriebliche Kanäle sollten nicht von privaten Accounts verwaltet werden und eine 2-Faktor-Authentifizierung sollte, wenn möglich, aktiviert sein.
KI-Training
Der Konzern Meta (Dienste u. a. Facebook, Instagram, WhatsApp) nutzt seit dem 27.05.2025 öffentliche Inhalte zur Verbesserung seiner künstlichen Intelligenz, wenn Accountinhaber nicht aktiv werden. Dies birgt vielfältige Risiken für die Nutzer, sowohl datenschutzrechtlich als auch urheberrechtlich. Tipp: Legen Sie Widerspruch ein. Der Widerspruch ist in den Einstellungen zu den Datenschutzrichtlinien über Facebook und Instagram möglich und muss für jedes Profil einzeln erfolgen.
Haftungsrisiken und Prävention
Die Nichtbeachtung der gesetzlichen Anforderungen kann ernsthafte Konsequenzen haben. Abmahnungen von Bildagenturen, Urhebern oder Wettbewerbern sind häufig kostspielig.
Interne Schulungen, festgelegte Prozesse und externe Fachberatung helfen, typische Fehlerquellen zu vermeiden. Wer die rechtlichen Spielregeln kennt und einhält, positioniert sich nicht nur rechtssicher, sondern auch professionell – und genau das strahlt auch digital Vertrauen aus.
Checkliste für rechtssichere Nutzung von Social Media
- Namens- und Markenrechte Dritter beachten
- Plattformbedingungen beachten
- Urheberrechte/Nutzungsrechte beachten
- Einwilligungen für Abbildungen von Personen prüfen
- Datenschutzerklärung korrekt und vollständig einbinden
- Impressum korrekt und vollständig einbinden
- Werbung klar abgrenzen und als solche eindeutig kennzeichnen
- Zugriffsrechte regelmäßig überprüfen und Multi-Faktor-Authentifizierung aktivieren
- Interne Prozesse festlegen und Schulungen durchführen
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