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21. Mai 2026
Diskussionsrunde zum Altersvorsorgedepot: Was Makler schon jetzt tun sollten

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Diskussionsrunde zum Altersvorsorgedepot: Was Makler schon jetzt tun sollten

Diskussionsrunde zum Altersvorsorgedepot: Was Makler schon jetzt tun sollten

Was ist mit der Vergütung?

Da gibt es aber auch noch die Kontroverse um den Kostendeckel und die Aufteilung der Vertriebs- und Verwaltungskosten auf die gesamte Vertragslaufzeit, die dafür sorgen könnten, dass Provisionen für Vermittler geringer ausfallen, oder aber sie vom Produktgeber vorfinanziert werden müssen. Die Stuttgarter hat sich bereits klar dazu positioniert, was sie von dem Thema hält.

Eindeutige Antworten, wie es denn nun wird, wenn es mit den Produkten losgeht, konnte das Gremium allerdings auch nicht liefern. Wirth erklärte, dass sich der Markt hier erst sortiere. Honorarvarianten und Servicevereinbarungen seien beim AfW allerdings Themen, über die auch im Rahmen der Reform gesprochen werden.

Cvetelina Todorova erläuterte ihrerseits, dass es beim Kostendeckel von 1% ja um Effektivkosten gehe und mit dem Kostendeckel der grundsätzliche Spielraum für eine Beratungsvergütung nicht ausgeschöpft sei – dennoch werde der Markt vor diesem Gesichtspunkt unter Druck geraten.

Karsten Kock erklärte, dass man sich als Versicherer und somit als Produktgeber bereits in Diskussionen befinde. Man sehe allerdings eine Tendenz dahin, dass sich der Markt stärker auf laufende Vergütung ausrichten werde. Wichtig sei seiner Meinung nach jedoch, dass man nicht zu sehr auf einzelne Produkte schaue, sondern dass Altersvorsorgeberatung zunächst produktunabhängig stattfinden müsse, orientiert am Bedarf des Kunden. Kock glaube jedoch, dass diese Vorsorgeberatung so vergütet werde, dass der Berater die Dienstleistung auch erbringen könne.

Was nun?

Was also sollten Vermittler jetzt im Mai 2025 tun in Vorbereitung auf die Reform? AfW-Vorstand Wirth kam auf die Rechtslage zu sprechen, denn das Altersvorsorgedepot ohne Garantie dürfe nicht mit einer Zulassung gemäß § 34d GewO vermittelt werden – da sei man begrenzt auf Produkte aus der Versicherungswelt. Für das Altersvorsorgedepot ohne Garantien brauche es dementsprechend die Zulassung nach § 34f. Wirth empfahl in der Diskussionsrunde also, den § 34f noch ins Repertoire aufzunehmen, um den Markt ganzheitlich und somit auch alle Bedürfnisse des Kunden abdecken zu können.

Der zweite Punkt, den die Runde festhielt, betrifft alte Riester-Verträge, denn diese können umgesiedelt werden in die neue Förderung. Was Vermittler jetzt tun sollten, sei also, ihre Riester-Kunden entsprechend zu kontaktieren und schon einmal darauf hinzuweisen, dass es aufgrund einer politischen Reform ab Januar 2027 eine neue staatliche Förderung gebe, die sozusagen die Nachfolge der Riester-Rente antritt. Konkrete Informationen müssten dem Kunden noch gar nicht dargelegt werden, da diese auch noch nicht ausreichend vorliegen könnten, jedoch sollte man sich bei jedem Kunden, der einen Riester-Vertrag im Portfolio hat, damit befassen, wie mit diesem weiter verfahren wird, und ob sich ein Wechsel lohnt. (mki)