Durch immer neue Marktteilnehmer gibt es für Vermittler auch immer neue Möglichkeiten, ihre Kunden im Bereich der Grundfähigkeitsversicherungen abzusichern. Doch wohin geht die Reise? Neben der Differenzierung zwischen Rundum- und Individualschutz scheint sich ein weiterer Trend durchzusetzen: das Zählen von Fähigkeiten. Aber bedeuten mehr Fähigkeiten auch gleichzeitig mehr Schutz? Viele Fähigkeiten bedingen einander. Wenn man zum Beispiel seine Fingerfertigkeit verliert, wird es auch mit der Bedienung des Smartphones oder der Tastatur schwierig. Gleichzeitig zeigt sich, dass sich zunehmend ein Standard an Grundfähigkeiten entwickelt, die Voraussetzung für guten und leistungsstarken Schutz sind.
Neuigkeiten vom Plan D
Seit mehr als drei Jahren ist Plan D, der Grundfähigkeitsschutz der Dortmunder Lebensversicherung AG, erfolgreich in der individuellen Absicherung. Jetzt haben die Produktentwickler Plan D weiter optimiert.
Oberstes Gebot ist dabei nach wie vor die Verständlichkeit. Die Fähigkeiten sollen so definiert sein, dass der Kunde weiß, was Sache ist, aber auch nachvollziehen kann, mit welchen medizinischen Messverfahren der Verlust einer Fähigkeit gegebenenfalls geprüft wird. Und es soll nur abgesichert sein, was wirklich zählt.
Nach wie vor gilt für Plan D: Fähigkeiten, die sich als grundlegend erwiesen haben, sind immer mitversichert. Im Wesentlichen sind dies Fähigkeiten, die die Bewegungsfähigkeit beschreiben, wie beispielsweise Gehen, Stehen, Sitzen oder die Hand gebrauchen. Durch den modularen Ansatz bei Plan D sind diese bereits vollständig im ersten Paket enthalten. Dieses Paket, schlicht „Die 1“, sichert also alles rund um die Bewegungsfähigkeit ab.
Das Paket „Die 2“ ergänzt die Leistungen des ersten Paketes um die Komponenten des Denkens sowie Herz und Lunge. „Die 3“ macht das Angebot komplett und enthält zusätzlich einen umfangreichen Schutz rund um die Psyche und somit um das Fühlen.
Planungssicherheit auch für Hinterbliebene
Mit einer Grundfähigkeitsversicherung soll in der Regel das eigene Einkommen abgesichert werden. Doch an diesem Einkommen hängt häufig nicht nur der Versicherte selbst, sondern auch eine Familie. Plan D denkt jetzt den entscheidenden Schritt weiter und bietet grundsätzlich eine Einmalleistung in Höhe einer vollen Jahresrente an, wenn die versicherte Person eine Leistung bezieht und dann innerhalb von fünf Jahren verstirbt. Mit dieser Planungssicherheit fällt die Rentenzahlung für die Hinterbliebenen nicht von heute auf morgen weg, und es kann eine gewisse Zeit überbrückt werden.
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