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22. April 2023
Ein kombinierter Schutz für Fahrrad und Fahrenden

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Ein kombinierter Schutz für Fahrrad und Fahrenden

Unfallversicherung für den Radfahrenden inklusive

Von den Sachschäden abgesehen sind Radfahrende einem höheren Personenschadenrisiko ausgesetzt. Sie sind im Straßenverkehr weder durch eine Knautschzone noch durch einen Airbag geschützt. Das Tragen eines Helms ist daher dringend zu empfehlen, um das Risiko für schwere Kopfverletzungen zu reduzieren.

Und sollte doch etwas geschehen, hat die Ammerländer Versicherung in den Tarif „Excellent Plus“ auch eine eigene Unfallversicherung für den Radfahrenden eingebaut. So gibt es zusätzlich zum Leistungspaket der Fahrrad-Vollkaskoversicherung „Excellent“ noch das „Plus“ in Form der speziellen Fahrrad-Unfallversicherung dazu.

Jedes Haushaltsmitglied ist mit dem versicherten Rad geschützt

Wer aus der häuslichen Gemeinschaft mit dem versicherten Fahrrad unterwegs ist, spielt keine Rolle, solange die Person nicht älter als 75 Jahre ist. Die Leistungen der Fahrrad-Unfallversicherung erstrecken sich von einem Krankenhaustagegeld über eine Zahlung im Falle einer Invalidität aufgrund des Fahrradunfalls bis hin zur Helmklausel. Der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne zeitliche Begrenzung.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 04/2023, S. 44 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Andrey Popov – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Alexander Schwarze