Das deutsche Maklerrecht ist ein weit verstreutes Gebiet. Im Bereich der Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern wurde das Maklerrecht erst kürzlich überarbeitet. Auch die Vermittlung von Verbraucherdarlehen und sonstigen entgeltlichen Finanzierungshilfen ist eine Sonderform des Maklervertrages.