Was erwarten Arbeitgeber und Arbeitnehmende von der EU-Richtlinie? – Das sagen AGV und ver.di
Endlich Entgelttransparenz in der Versicherungsbranche? Was wird die Regelung in der Versicherungswirtschaft verändern? AGV und ver.di beziehen Stellung.
Betina Kirsch, Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbands der Versicherungsunternehmen in Deutschland e. V.
„Die Versicherungsunternehmen nehmen das Ziel gleicher Bezahlung von Frauen und Männern sehr ernst und arbeiten intensiv daran, die Anforderungen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie praxisnah umzusetzen. Grundlage hierfür sind transparente Vergütungsstrukturen und nachvollziehbare Stellenarchitekturen.
Von der Bundesregierung erwarten die Arbeitgeber eine bürokratiearme und praxistaugliche Umsetzung der Richtlinie. Herausforderungen sehen die Unternehmen insbesondere beim künftig verpflichtenden Entgeltbericht für Unternehmen ab 100 Beschäftigten. Für die Analyse und Rechtfertigung möglicher Entgeltunterschiede müssen zahlreiche Einflussfaktoren berücksichtigt werden, etwa Berufserfahrung, Arbeitsmarktsituation oder historisch gewachsene Vergütungsstrukturen. Da diese Informationen bislang nicht systematisch dokumentiert wurden, entsteht enormer Verwaltungsaufwand.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes ist mit mehr Auskunftsanfragen als nach bestehender Rechtslage zu rechnen. Beschäftigte können künftig nach dem Durchschnittsgehalt von Kollegen beider Geschlechter fragen. Der Anspruch besteht unabhängig von der Unternehmensgröße und kann auch über den Betriebsrat geltend gemacht werden. Auch die Pflicht, Bewerbenden die Gehaltsspanne für eine Stelle offenzulegen, dürfte dazu beitragen, dass im Unternehmen künftig offener über Vergütung gesprochen wird.“
Deniz Kuyubasi, ver.di-Bundesfachgruppenleiterin Versicherungen
„Die Versicherungswirtschaft sollte die verschobene Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie nicht zum Anlass nehmen, Reformen auf die lange Bank zu schieben. Vielmehr bietet die gewonnene Zeit die Möglichkeit, Vergütungssysteme weiterzuentwickeln und bestehende Ungleichheiten frühzeitig abzubauen. Transparente und faire Bezahlung stärkt nicht nur die Gleichstellung, sondern auch die Attraktivität der Branche als Arbeitgeberin.
Der Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe schafft durch klare Eingruppierungsmerkmale, transparente Entgelttabellen und verbindliche Regelungen bereits heute ein hohes Maß an Nachvollziehbarkeit und Transparenz. Hier zeigt sich ein Vorteil der hohen Tarifbindung in der Versicherungsbranche, denn Tarifverträge sind ein wirksames Instrument gegen willkürliche oder diskriminierende Entgeltunterschiede.
Besonders relevant ist die Umsetzung der Richtlinie jedoch für übertarifliche Vergütungen und Vergütungsbestandteile wie etwa Zulagen, variable Vergütungssysteme, individuelle Gehaltsentwicklungen sowie Karriere- und Beförderungsentscheidungen.
Viele Unternehmen haben nach unseren Informationen bereits begonnen, ihre Vergütungsstrukturen zu analysieren, Stellenbewertungen zu überprüfen und Prozesse für die künftigen Berichtspflichten aufzusetzen. Diese Arbeiten sollten konsequent fortgeführt werden.“
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