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Steuern & Recht
3. September 2021
Erbschaftssteuer: So viel wird (steuerpflichtig) geerbt

Erbschaftssteuer: So viel wird (steuerpflichtig) geerbt

Das steuerlich berücksichtigte geerbte Vermögen ist 2020 stark gestiegen. Die Gesamtsumme der in der Statistik zur Erbschaft- und Schenkungssteuer erfassten Vermögensübergänge beträgt 90,7 Mrd. Euro. Die meisten Erbschaften werden von der Statistik jedoch überhaupt nicht erfasst. Sie liegen unter der Freibetragsgrenze.

In Deutschland wird immer mehr geerbt. Im Jahr 2020 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von mehr als 84 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit um fast 6% gegenüber dem Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhöhte sich die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer um 19,4 % auf 8,5 Milliarden Euro. Der Großteil entfiel dabei auf die Erbschaftsteuer (6,8 Milliarden Euro). Bei der Schenkungssteuer fielen 1,8 Milliarden Euro an.

Aufschlüsselung der Vermögenskategorien

Die Erbschaft- und Schenkungsteuerfestsetzungen schlüsseln sich nach folgenden Kategorien auf:

  • veranlagte Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke): 32,6 Milliarden Euro
  • übertragenen Betriebsvermögens: 15,6 Milliarden Euro
  • Anteile an Kapitalgesellschaften: 5,2 Milliarden Euro
  • land- und forstwirtschaftliches Vermögen: 1,5 Milliarden Euro
  • übrige Vermögen: 35,7 Milliarden Euro

Aus der Gesamtsumme des übertragenen Vermögens von 90,7 Milliarden Euro ergibt sich nach Abzug von Nachlassverbindlichkeiten das steuerlich berücksichtigte Vermögen von 84,4 Milliarden Euro.

Erbvermögen steigt, Schenkungen sinken

Das steuerlich berücksichtigte geerbte Vermögen ist 2020 im Vergleich zum Vorjahr um knapp 14% auf 50,2 Milliarden Euro gestiegen. Durch Schenkungen wurden Vermögensübertragungen in Höhe von 34,2 Milliarden Euro veranlagt. Das waren 4% weniger als im Vorjahr.

Vermögensübergänge meist steuerfrei

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik darf jedoch nicht vergessen werden, dass sie keine Information über alle Vermögensübergänge in einem Jahr vermittelt. Für die allermeisten Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen wird nämlich keine Steuer festgesetzt, da sie innerhalb der Freibeträge liegen und deshalb steuerlich nicht erfasst werden. Wie hoch die Gesamtsumme aller Vermögensübergänge ist, kann deshalb nur grob geschätzt werden. Die gängigen Schätzungen reichen bis zu einer Höhe von 400 Mrd. Euro jährlich. (tku)

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