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6. März 2020
Erwachsene Kinder haben kein Zeugnisverweigerungsrecht

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Erwachsene Kinder haben kein Zeugnisverweigerungsrecht

Die erwachsenen Kinder von Eltern, die um Kindergeldzahlungen streiten, haben kein Zeugnisverweigerungsrecht. Die grundsätzliche Möglichkeit dazu laut Finanzgerichtsordnung greift hierbei nicht, wie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt.

Kinder stehen häufig zwischen den Fronten, wenn ihre Eltern sich trennen. Um so größer die Konfrontation zwischen den Eltern, desto höher auch der Leidensdruck für das Kind. Und dieser Leidensdruck hat wohl auch kein konkretes Ablaufdatum, denn auch ein volljähriges Kind kann beim Streit zwischen den Eltern ins Kreuzfeuer geraten. Geht es dann schließlich bis vor Gericht, kann das volljährige Kind sich jedoch nicht ohne Weiteres auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.

Eltern streiten um Kindergeld

Im konkreten Fall ging es um einen Kindergeldprozess zwischen zwei Elternteilen. Die Eltern hatten sich scheiden lassen und stritten nun darüber, wem das Kindergeld für das gemeinsame volljährige Kind zustand. Zu dem Zeitpunkt erhielt die Mutter des Sohnes die Zahlungen von der Familienkasse.

Welchem Haushalt gehört der Sohn an?

Der Vater begründete seinen Anspruch damit, dass das Kind nicht mehr im Haushalt der Mutter lebe und er den höheren Unterhaltsbeitrag für das Kind leiste. Die Mutter hingegen gab an, dass das Kind sehr wohl weiterhin in ihrem Haushalt lebe. Dies versuchte sie mit einem Schreiben des Kindes an die Kindergeldkasse zu belegen. In diesem gibt der Sohn der Eheleute an, dass er jedes zweite Wochenende bei seiner Mutter verbringt und auch die Semesterferien komplett dort verbracht habe. Der Vater zweifelte dies an und behauptete, seinem Sohn stehe im Haushalt der Mutter nicht einmal mehr ein Bett zur Verfügung.

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