Viel Schatten, wenig Licht – das ist das kurze Fazit einer Studie des Centrum für Europäische Politik (cep) zu den zentralen Vorschlägen der Kommission im Rahmen ihres Entwurfs zur Kleinanlegerstrategie (AssCompact berichtete). In der Studie bewertete das cep, inwieweit sich die Entwürfe der EU-Kommission mit den Grundsätzen der Wettbewerbspolitik innerhalb der EU vertragen. Und viele Maßnahmen, so der cep-Finanzexperte und Studienautor Philipp Eckhardt, seien „aus ordnungspolitischer Sicht mehr als fragwürdig“.
Vorschriften sind wettbewerbsverzerrend
Erfreulich sei zwar, dass die EU-Kommission auf flächendeckende Provisionsverbote verzichten wolle. Aber auch partielle Provisionsverbote seien abzulehnen. „Sie verzerren den Wettbewerb um das beste Vertriebsmodell, fokussieren sich auf Tätigkeiten, bei denen die Risiken für das Entstehen von Interessenkonflikten vergleichsweise gering ausfallen, und bergen die Gefahr eines Abwendens bestimmter Kleinanlegergruppen vom Erwerb von Anlageprodukten“, kritisiert dazu der cep-Experte.
Darüber hinaus ist der neue „best-interest test“, der den Qualitätsverbesserungs- und den Nichtnachteiligkeitstest ersetzen soll, unlogisch, bevormundend, zu kostenfokussiert, wettbewerbsverzerrend und einseitig, so die cep-Studie. Wenn es nach dem Willen der EU-Kommission ginge, müssten Vermittler demnach ihre Beratung auf eine angemessene Marktauswahl stützen, daraus das kosteneffizienteste Produkt empfehlen und zusätzlich ein weiteres Produkt empfehlen, das ohne zusätzliche Merkmale wie Kapitalgarantien auskommt, die für die Erreichung der Anlageziele nicht erforderlich sind. Ein so konzipierter „best-interest test“ erschwere aber den provisionsgetriebenen Vertrieb spürbar, resümieren die Studienautoren.
Benchmarks kommen staatlicher Kostenkontrolle sehr nahe
Kein gutes Haar lässt das cep außerdem am verpflichtenden Kostenabgleich mit von der ESMA (die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) bzw. der EIOPA (die Europäische Versicherungsaufsicht) erarbeiteten Referenzwerten sowie an der Festlegung von Kriterien von gerade noch akzeptablen „gerechtfertigten und verhältnismäßigen“ Produktkosten. Denn das komme einer staatlichen Kostenkontrolle sehr nahe. „Ein solcher Eingriff in die freie Preisgestaltung von Versicherungsvermittlern hat in einer Marktwirtschaft in der Regel nichts zu suchen und insbesondere nicht im Finanz- und Versicherungsvertrieb, der von intensivem Wettbewerb geprägt ist“, argumentiert die Studie.
Verschärfung bei der Offenlegung der Kosten praxisfern
Kritik erntet daneben die Verschärfung bei der Offenlegung der Kosten. Zwar könne dies laut cep die Anlageentscheidung erleichtern und den Wettbewerb stärken. Es sei jedoch fraglich, ob Kleinanleger an „derart granularen Kosteninformationen“, wie nun vorgeschlagen, Interesse zeigten. Ebenso fraglich ist, ob diese von den Kleinanlegern richtig eingeordnet werden können und infolgedessen bessere Anlageentscheidungen zu erwarten sind.
Und auch die neuen Pflichten zur Berücksichtigung der Portfoliodiversifizierung bei der Angemessenheitsprüfung sind wenig praxistauglich, so das cep.
Stärkung der Finanzkompetenz geht in die richtige Richtung
Allerdings findet das cep-Papier auch lobenswerte Ansätze im Entwurf zur EU-Kleinanlegerstrategie. Dazu zählen etwa die Ansätze zur Digitalisierung der Informationsbereitstellung, die Bemühungen zur Stärkung der Finanzkompetenzen von Kleinanlegern, die Erleichterungen für professionelle Anleger und auch (zumindest teilweise) die umfassenden Vorgaben zum Marketing – Stichwort Finfluencer. (as)
Hier steht die Studie auf der Website des cep zum Download zur Verfügung.
Bild: © Kiattisak – stock.adobe.com
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