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5. Mai 2020
FDP fordert Corona-Moratorium und keine 34f-BaFin-Aufsicht

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FDP fordert Corona-Moratorium und keine 34f-BaFin-Aufsicht

Qualifizierte Finanzberatung ortsnah und kostengünstig erhalten

In diesem Antrag, der laut FDP gewährleisten soll, dass Finanzberatung ortsnah und kostengünstig erhalten bleibt, wird gefordert, dass die geplante Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzberater auf die BaFin zurückgenommen werden soll.

Hohe Kosten durch Aufsichtsübertragung erwartet

Dies machen die Liberalen unter anderem an den abzusehenden Kosten für die Übertragung der Aufsicht fest, die aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgehen. In der Antwort der Bundesregierung heißt es, dass Aufsichtskosten in Höhe von 36,4 Mio. Euro anfallen würden, wenn die Aufsicht der Vermittler nach § 34f GewO auf die BaFin übertragen wird. Über die genaue Aufschlüsselung dieser Kosten hatte AssCompact bereits hier berichtet.

Dezentrale Strukturen sollen ausgebaut werden

Darüber hinaus soll laut Ansicht der Liberalen ein neuer Gesetzentwurf ausgearbeitet werden, der die Zuständigkeit für die Erlaubniserteilung vollständig auf die Industrie- und Handelskammern (IHK) überträgt. Die FDP erhofft sich auch davon niedrigere Kosten und eine Reduktion der Bürokratie, da nach Angaben der Bundesregierung selbst ca. 80% der Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO auch eine Erlaubnis nach § 34d GewO haben.

Wohlwollende Signale aus der Union

Einerseits sind die Anträge der Oppositionsfraktion angesichts der soliden Mehrheitsverhältnisse der Großen Koalition zwar nahezu chancenlos, andererseits besteht auch in der Union Abneigung gegen die Aufsichtsübertragung auf die BaFin. So zitiert das Handelsblatt den CDU-Finanzexperten und Kritiker des Gesetzesvorhabens Dr. Carsten Brodesser mit der Aussage: „Wir müssen nun im parlamentarischen Verfahren das Schlimmste verhindern." (tku)

Bild: © kschneider2991 – pixabay.com

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