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24. September 2019
FinVermV: Zwischen Schande und Chance

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FinVermV: Zwischen Schande und Chance

Taping: Rechtsunsicherheiten und viel Arbeit

„Taping bürdet den rund 38.000 Finanzanlagenvermittlern viel Arbeit auf und wird auch zu Rechtsunsicherheiten führen“, meint Heinz. In Beratungsgesprächen werde schließlich nicht immer eindeutig sein, wann ein aufzeichnungspflichtiges Gespräch endet und nicht aufzunehmende Inhalte zum Beispiel über einen Versicherungsabschluss beginnen. Zudem verursache Taping Archivierungskosten, weil alle aufzeichnungspflichtigen Gespräche gemäß der neuen FinVermV zehn Jahre aufzubewahren sind.

Muss keiner verstehen

In ein ähnliches Horn bläst JDC-Chef Grabmaier. „Während die Bundesregierung ein umfassendes Taping Brüssel gegenüber ablehnt, wird es in der FinVermV gerade eingeführt. Das muss keiner verstehen, zumal das Taping mangels mündlicher Ordererteilung im Bereich der Paragraph 34f-Vermittler schlicht überflüssig erscheint“, bemängelt Grabmaier. Auch Votum-Vorstand Klein ärgert, dass die Verordnung ein verpflichtendes Taping enthält. Es müsse den Kunden wenigstens die Möglichkeit gegeben werden, auf einen Telefonmitschnitt zu verzichten. Klein hofft aber zumindest, „dass sich im Rahmen der Anpassung von MiFID II noch etwas tut, um der übermäßigen Gängelung der Anleger entgegenzuwirken“.

„Die neue FinVermV ist Schande und Chance“

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist erwartungsgemäß ebenfalls enttäuscht, dass die Aufzeichnung von Beratungsgesprächen nun tatsächlich Pflicht wird. Im Vorfeld hatte der Verband das Taping unter anderem als Bürokratie- und Datenschutzmonster, was niemand möchte und niemand braucht, bezeichnet. „Die neue FinVermV ist Schande und Chance“, kommentiert Norman Wirth gegenüber AssCompact, dass der Gesetzentwurf zur FinVermV ohne Änderungen durch den Bundesrat ging. „Schande für den deutschen Gesetzgeber, der mit dem nun verpflichtenden Taping ohne Not eine Regelung verabschiedet hat, die den Kunden entmündigt und das Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Kunden zumindest erheblich tangiert. Chance für die unabhängigen Finanzdienstleister, da sie mit den neuen Regelungen gehalten sind, ihre Geschäftsabläufe weiter zu automatisieren und zu digitalisieren und noch effizienter zu werden“, so Wirth. Insbesondere könnten auch die strengen gesetzlichen Vorgaben zur Vermeidung von Interessenskonflikten genutzt werden, um diese als Markenkern der Unabhängigkeit herauszustellen. (mh)

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