Einfach in den Wagen steigen, die Füße hochlegen und während der Fahrt entspannt auf dem Tablet surfen – um Zusammenstöße mit anderen müssen sich Besitzer selbstfahrender Autos nicht mehr sorgen. Doch bis zu diesem Traumszenario ist es noch ein langer Weg, auf dem zahlreiche Crashs in Haftung und Versicherung vorprogrammiert sind.
Fahrer geben Verantwortung ab
Obwohl die Technik für das autonome Fahren schon sehr weit entwickelt ist, gibt es auf viele rechtliche und ethische Fragen noch relativ wenig Antworten. Soll das Auto beispielsweise bremsen und zur tödlichen Gefahr für die Insassen werden, wenn plötzlich ein Tier auf die Fahrbahn läuft? Oder weicht es aus und gefährdet Passanten? Und wer haftet, wenn es zu einem derartigen Unfall kommt? Bisher war diese Frage klar definiert: Verantwortlich ist, wer die Kontrolle über das Fahrzeug besitzt. Daher ist jeder Halter eines Kraftfahrzeugs gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Versicherung abzuschließen. So sind Halter und Fahrer abgesichert. Wenn nun aber kein Mensch, sondern ein Computer das Fahrzeug steuert, liegt die Unfallursache im Auto selbst. Versicherungsfälle werden dann zwar nach wie vor von der Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert – das hat der Gesetzgeber sichergestellt – aber über den Regressweg kann der Fahrzeughersteller in Verantwortung gezogen werden. Ihn schützt die Produkthaftpflichtversicherung. Denn sie kommt für Kosten auf, die durch Produktfehler entstehen. Und dem Hersteller liegt viel daran, diese Verantwortung mit externen Zulieferern zu teilen. Daher kann es passieren, dass auch die für ihn produzierenden Gewerbe im Ernstfall haftbar gemacht werden. In der Automobilbranche bedeutet das für die Versicherung: Die Betriebshaftpflicht kleiner Unternehmen muss in Teilen Schäden decken, die bisher von der Kfz-Versicherung getragen wurden.
Haftpflicht statt Kfz-Versicherung
Für den Versicherungsvermittler wird die Risikoanalyse beim Kunden zukünftig noch wichtiger. Insbesondere bei produzierenden Betrieben sollte genau hinterfragt werden, ob die gefertigten Teile am Ende der Lieferkette womöglich bei einem Automobilzulieferer verarbeitet werden – und wie die Haftung bei Fehlern geregelt ist. Denn bei einer oberflächlichen Risikoanalyse geht oft unter, dass Teile für die Kfz-Industrie hergestellt werden, und benötigter Versicherungsschutz bleibt unentdeckt. Im Schadenfall kann das die Existenz des Betriebs bedrohen und der Vermittler haftet obendrein wegen unzureichender Beratung. Aber auch für die Versicherungsbranche birgt die kommende Technologie noch viele ungeklärte Fragen. Sie muss sich daher auf den neuen Bedarf einstellen und in Zukunft geeignete Produkte entwickeln, um nicht vom technischen Wandel überholt zu werden. Insbesondere die Haftpflichtversicherung ist auf die veränderten Anforderungen eher ungenügend vorbereitet: Gängige Produkthaftpflichtbedingungen sehen – aus wohl gutem Grund – bei Aus- und Einbaukosten einen Ausschluss für Kraftfahrzeuge vor. Ein Kfz-Rückruf ist nicht obligatorisch mitversichert. Kalkuliert ist das Kfz-Haftpflichtrisiko aus dem autonomen Fahren aktuell wohl in keinem Betriebshaftpflichttarif.
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