Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat erfolgreich gegen Generali Investments vor Gericht geklagt. Das Landgericht Köln hat entschieden, dass das Unternehmen bestimmte Aussagen in einem Online-Imagefilm zum „Generali Exklusiv Fonds“ nicht mehr verwenden darf.
Der in dem Fall beworbene Fonds wird ausschließlich in fondsgebundenen Versicherungen verwendet, die von der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) vertrieben werden. Der Schwerpunkt des Fonds liegt bei Beteiligungen in Infrastruktur.
Konkret geht es um die Behauptung, der Fonds sei „inflationsgeschützt“. Ebenso untersagt ist die Aussage, der Fonds stehe jederzeit im Einklang mit den im Film gezeigten UN-Nachhaltigkeitszielen (SDG, Sustainable Development Goals). Nach den Angaben des Fondsemittenten verfolgt der Fonds diese Ziele in der vorvertraglichen Offenlegung jedoch nur in eingeschränktem Umfang bzw. kann lediglich zu deren Erreichung beitragen.
Das Gericht befand, dass beide Aussagen — „inflationsgeschützt“ und „immer im Einklang mit den SDG“ – mindestens missverständlich, wenn nicht objektiv falsch waren. Die Blickfangwerbung im Film suggerierte Sicherheit, Nachhaltigkeit und einen besonderen Schutz, den der Fonds nicht bieten konnte. Das reicht aus, um nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (§ 5a UWG) eine Irreführung gegenüber Anlegern anzunehmen.
Auf das Urteil hat Generali Investments bereits reagiert und gegenüber dem Fachmagazin Fondsprofessionell bestätigt, dass man das betreffende proaktive Material entfernt habe. (bh)
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