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1. September 2025
Frühstart-Rente: (K)ein Thema für Versicherungsmakler?

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Frühstart-Rente: (K)ein Thema für Versicherungsmakler?

Frühstart-Rente: (K)ein Thema für Versicherungsmakler?

Mit Ende der Sommerpause sorgt die Frühstart-Rente wieder für Diskussionen: Der geplante Start wackelt, die Ausgestaltung ist unklar, doch das Interesse von Eltern ist groß. Eröffnet sich mit ihr auch Marktpotenzial für Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler?

Das ungeduldige Scharren rund um die angekündigte Altersvorsorgereform wird lauter. Eigentlich sollte bereits im Herbst die sogenannte Frühstart-Rente auf den Weg gebracht werden. Bisher liegt kein Gesetzentwurf vor und selbst wenn dies in den nächsten Tagen passieren sollte, rückt der geplante Start zum 01.01.2026 in weitere Ferne. CDU-Finanzpolitiker und Altersvorsorge-Experte Carsten Brodesser erklärte erst kürzlich gegenüber der Börsen-Zeitung, dass eine Umsetzung in diesem Zeitrahmen angesichts des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens kaum realistisch sei.

Auch für Anbieter wie Versicherer und Banken wäre die Zeit knapp. Selbst wenn das Gesetz rasch beschlossen würde, bliebe wenig Spielraum für die Entwicklung und Einführung passender Produkte. Einige Marktteilnehmer wie die Sparkassen oder die R+V Versicherung haben sich zwar bereits mit Produktankündigungen positioniert, aber wohl vor allem, um rechtzeitig ein wirkungsvolles Signal zu senden.

Bekannt ist, dass Kinder und Jugendliche mit der Frühstart-Rente ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot vom Staat erhalten sollen. Hierzu soll es für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren 10 Euro pro Monat geben. Während der Ansparphase sollen alle Erträge bis zum Renteneintritt steuerfrei bleiben. 

Welche Rolle können Versicherungsmakler spielen?

Spannend wird dabei die Frage, welche Rolle Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler bei der Frühstart-Rente einnehmen werden. Vermittlerverbände sehen für unabhängige Vermittler bisher wenig Chancen, sofern es allein bei dem Betrag von 10 Euro vom Staat bleibt. Dieser Betrag lässt wenig Spielraum für Provisionen, zumal der Gesetzgeber vermutlich so wenig Kosten wie möglich in den Produkten sehen will.

Interessanter könnte es werden, wenn Eltern oder auch Großeltern privat zuzahlen könnten und es ein staatlich gefördertes Anschlussprodukt ab 18 Jahren geben würde, etwa in Form einer reformierten Riester-Rente. Das Deutsche Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) bringt in diesem Zusammenhang zudem den Vorschlag ein, staatliche Zuschüsse an die Bedingung zu knüpfen, dass Eltern mindestens den gleichen Betrag, also 10 Euro, beisteuern. Darüber hinaus solle die Option bestehen, das angesparte Kapital flexibel durch Einmalzahlungen aufzustocken.