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6. April 2022
Fördergelder: ESG-Nachhaltigkeitskriterien bei Investitionen

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Fördergelder: ESG-Nachhaltigkeitskriterien bei Investitionen

Förderung unter Berück­sichtigung der Nachhaltigkeit für und in Unternehmen

Verschiedene Förderprogramme, die geplante Investitionen und Innovationen von Unternehmen finanziell und wirtschaftlich unterstützen oder die Investitionen mit finanziellen Vorteilen ausstatten, sind bereits seit vielen Jahren nutzbar. Im Zuge der Geschwindigkeit des Klimawandels werden Förderprogramme angepasst, neue Förderprogramme zusätzlich angeboten oder innerhalb der Förderprogramme die Schwerpunkte der förderfähigen Investitionen verlagert.

Beispiel 1: Förderprogramm KMU-innovativ: Energieeffizienz und Klimaschutz

Dieses Förderprogramm ist ein Zuschussprogramm zur Projekt­förderung bei innovativen Projekten von Unternehmen. Also keine Förderung von Investition in Maschinen und Anlagen oder Ähnliches, sondern die Entwicklung in verschiedenen Themenfeldern und damit die Personalkostenförderung. Die Förderung als Zuschuss (geschenktes Geld vom Staat) ist Teil der Hightech-Strategie 2025 und des Zehn-Punkte-Programms „Vorfahrt für den Mittelstand“.

Es geht hier um Förderthemen wie Rohstoffeffizienz, Energieeffizienz, Klimaschutz, Erhaltung biologischer Vielfalt, nachhaltiges Wassermanagement und nachhaltiges Flächenmanagement.

Förderfähig sind die Positionen für Personal-, Reise- und Sachaufwand, für Auftragsvergaben sowie – wenn nötig – für Geräteinvestitionen. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen. Gefördert werden bis zu 50% als Zuschuss.

Beispiel 2: Umweltinnovations­programm – kleine und mittlere Unternehmen bevorzugt

Gefördert werden Investitionen, die bisher in Deutschland noch nicht angewendet werden oder wenn bekannte Techniken neuartig kombiniert werden. Gefördert werden dabei Investitionen einschließlich der Erweiterung oder Verbesserung in Unternehmen. Wichtig dabei: Nicht förderfähig sind Kosten des Grunderwerbs, Kosten für Werbung, Vertrieb und Repräsentation, Finanzierungskosten, Umsatzsteuer, regelmäßig anfallende Verwaltungs- und Betriebskosten oder auch Folgekosten.

Unternehmen, die ein Projekt in diesem Förderbereich planen, stehen zwei Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Ein Investitionszuschuss oder ein Zinszuschuss zur Verbilligung eines Förderkredites. Der erste Schritt ist dabei die Darlegung einer Projektidee in einer Projektskizze. Erst im zweiten Schritt erfolgt der Projektantrag.

Mit dieser – zugegeben – sehr kleinen Auswahl aus den vielen Förderprogrammen zum Thema Nachhaltigkeit steht Unternehmen die Tür offen und Investitionen können wirtschaftlich nachhaltiger finanziert und gefördert werden.

So haben wir alle Einfluss auf die Gegenwart und die Zukunft. Es sind nicht immer die anderen, die die Verantwortung haben, sondern wir alle tragen Verantwortung.

Über den Autor

Kai Schimmelfeder ist Geschäftsführer des Fördermittel­beratungsunternehmens „feder consulting“ (federconsulting.com). Als Fördermittelexperte begleitet er mit seinem Team seit über 25 Jahren Unternehmen in der Fördermittelbeantragung. Er ist Buchautor, Sachverständiger für öffentliche Fördermittel und Zuschüsse und mehrfach ausgezeichneter Fördermittelberater.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 03/2022, S. 84 f., und in unserem ePaper.

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Bild: © hogehoge511 – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Kai Schimmelfeder