Erklärungen wider besseren Wissens
Besonders problematisch ist es, wenn der Versicherungsmakler Erklärungen wider besseren Wissens abgibt. Die beschönigende Sachverhaltdarstellung durch einen Versicherungsmakler gegenüber dem Versicherer kann durchaus zu einem kollusiven Zusammenwirken führen. Es kann sogar mögliche strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn der Versicherungsmakler seinen Kunden dabei unterstützt, eine unberechtigte Versicherungsleistung zu erlangen. Dies kann für den Versicherungsmakler sehr maßgebliche Konsequenzen haben, bis hin zum Verlust der Berufszulassung!
Ein Versicherungsmakler darf also im Leistungsfall nicht beschönigende oder unrichtige Mitteilungen gegenüber dem Versicherer tätigen. Auch diese unrichtigen Mitteilungen werden dem Versicherungsnehmer zugerechnet, der dadurch sogar auch seinen Leistungsanspruch verlieren kann.
Es dürfen also nur diejenigen wahren Informationen weitergegeben werden, die der Versicherungsnehmer dem Makler zwecks Übermittlung weitergibt. Es empfiehlt sich vielleicht sogar, als Versicherungsmakler jeweils eine Freigabe der Erklärungen gegenüber dem Versicherer durch den Kunden einzuholen.
Unterstützung im Schadenfall einschränken?
Des Weiteren soll auch die Frage untersucht werden, ob der Versicherungsmakler im Schadenfall seine Unterstützung einschränken kann. Es ist nicht möglich, dass der Versicherungsmakler im Schadenfall seine Unterstützung komplett verweigert. Nach dem Berufsbild des Versicherungsmaklers darf ein Kunde davon ausgehen, dass er von seinem Versicherungsmakler immer eine Unterstützung im Schadenfall erhält.
Die Frage ist, wie diese Begrifflichkeit in der Praxis umzusetzen sein könnte. Einige sind bereits der Auffassung, dass schon die Weiterleitung der Schadenanzeige die ausreichende Unterstützung im Schadenfall ist. Andere leisten hingegen eine Komplettbetreuung. Im Folgenden steht die rechtliche Beratung im Mittelpunkt der Betrachtung.
Seite 1 Gesetzliche Pflichten im Schadenfall: Worauf es für Makler zu achten gilt
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Seite 3 Das ist im Bereich rechtlicher Beratung erlaubt

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