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25. September 2019
Geteiltes Leid nach Hundebiss

Geteiltes Leid nach Hundebiss

Wenn zwei Hunde miteinander kämpfen und dabei ein Hundehalter gebissen wird, kommt es nicht unbedingt darauf an, welcher Hund zugebissen hat. Unter Umständen trifft beide Halter eine Teilschuld. So zumindest ist es einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe zu entnehmen.

Sobald zwei Hunde aufeinander losgehen, tun sich die Halter oft erst einmal schwer damit die Tiere voneinander zu trennen. Einer Frau wurde dieser Umstand im Juni 2016 zum Verhängnis, als sie ihren Retriever im Bereich des Rheindamms in Mannheim spazieren führte. Sie hatte ihren Hund nicht angeleint und begegnete daraufhin dem Angeklagten mit seinem – ebenfalls nicht angeleinten – Schäferhund.

Hundebiss führt zu Lungenembolie und Schlaganfall

Beide Hundehalter versuchten ihre Tiere zu bändigen, was ihnen jedoch nicht gelang. Daraufhin kämpften die Hunde miteinander und im Zuge dessen wurde die Frau in die Hand gebissen, wobei sie sich eine offene Mittelhandfraktur zuzog. Die Verletzte wurde ins Krankenhaus gebracht, operiert, aber erlitt noch am selben Tag eine Lungenembolie und einen schweren Schlaganfall.

In der Schilderung des Sachverhalts unterschieden sich die Geschichte der Klägerin und des Angeklagten insofern, dass die Frau behauptete, sie habe ihren Hund am Halsband festgehalten und der Hund des Angeklagten sei auf sie zugelaufen und habe sie gebissen. Der Mann wiederum gab an, dass die Klägerin vielmehr versucht habe die Hunde mit bloßen Händen voneinander zu trennen und dabei sei es zu besagter Verletzung gekommen.

Angeklagter hatte seinen Hund nicht unter Kontrolle

Das Landgericht Mannheim hatte in erster Instanz geurteilt, dass den Beklagten die volle Haftung treffe und er deshalb ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro an die Klägerin zu entrichten habe. Er habe seinen Hund nicht unter Kontrolle gehabt und wusste um die Aggressivität seines Hundes. Er konnte zwar nicht damit rechnen, dass die Folge eine Lungenembolie und ein Schlaganfall wäre, was aber nichts daran ändere, dass es sich bei beidem um direkte Folgeerscheinungen des Bisses handelt.

Kampf der Hunde war ursächlich für die Verletzungen

Im Berufungsverfahren des Angeklagten vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe kam es jedoch zu einem anderen Urteilsspruch. Das Gericht gesteht der Klägerin lediglich noch ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zu. Die Verletzungen wurden zwar durch den Hund des Angeklagten verursacht, dies sei jedoch unerheblich. Es ginge vielmehr darum, dass die Tiergefahr sowohl der Klägerin als auch dem Angeklagten angerechnet werden können. Beide Hunde und ihre Rauferei miteinander seien letztlich ursächlich für die Verletzung der Klägerin gewesen. Der konkrete Ablauf könne nicht mehr rekonstruiert werden. Beide Hundehalter seien zur Hälfte haftbar für das Geschehen zu machen. (tku)

OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.09.2019, Az.: 7 U 24/19