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Steuern & Recht
26. Juli 2023
Gewinne aus Online-Pokerspiel können steuerpflichtig sein

Gewinne aus Online-Pokerspiel können steuerpflichtig sein

Poker ist kein reines Glücksspiel, sondern enthält auch Geschicklichkeitselemente. Daher können erzielte Gewinne aus einem Online-Pokerspiel einkommenssteuerpflichtig sein. Wann genau, hat nun das höchste deutsche Finanzgericht geklärt.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen können.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mathematikstudent im Jahr 2007 mit dem Online-Pokerspiel –in der Variante „Texas Hold´em/Fixed Limit“– begonnen. Ausgehend von zunächst kleinen Einsätzen und Gewinnen steigerte er seine Einsätze allmählich. Auch seine Gewinne stiegen im Zeitablauf erheblich an. Im Streitjahr 2009 erzielte er aus dem Online-Pokerspiel bereits einen Gewinn von über 80.000 Euro, der in den Folgejahren weiter anstieg. Allein im Zeitraum von Juli bis Dezember 2009 belief sich seine registrierte Gesamtspielzeit auf 673 Stunden.

Poker ist kein reines Glücksspiel

Daher stellte bereits die Vorinstanz fest, dass der Poker-Spieler ab Oktober 2009 gewerblich tätig gewesen sei und demzufolge der in den Monaten Oktober bis Dezember 2009 erzielte Gewinn von gut 60.000 Euro der Einkommensteuer unterliege.

Dies hat der BFH nun bestätigt. Er hat dabei an frühere Entscheidungen zum Pokerspiel in Form von Präsenzturnieren und in Casinos angeknüpft. Danach ist Poker in einkommensteuerrechtlicher Hinsicht kein reines Glücksspiel, sondern auch durch Geschicklichkeitselemente gekennzeichnet. Dies gilt auch beim Online-Poker, selbst wenn dort kein persönlicher Kontakt zu den Mitspielern möglich ist.

Ausnahmen gelten für Freizeit- und Hobbyspieler

Allerdings unterliegt nach der Rechtsprechung des BFH –unabhängig von der Form des Pokerspiels– nicht jeder Pokerspieler der Einkommensteuer. Für Freizeit- und Hobbyspieler handelt es sich weiterhin um eine private Tätigkeit, bei der Gewinne –und auch Verluste– keine steuerliche Auswirkung haben. Wenn jedoch der Rahmen einer privaten Hobbytätigkeit überschritten wird und es dem Spieler nicht mehr um die Befriedigung seiner Spielbedürfnisse geht, sondern um die Erzielung von Einkünften, ist sein Handeln als gewerblich anzusehen. Maßgebend ist dafür ein Vergleich mit einem Berufsspieler, z. B. anhand der Planmäßigkeit des Handelns, der Ausnutzung eines Marktes oder der Umfang des investierten Geld- und Zeitbudgets. (as)

BFH, Urteil vom 22.02.2023 – Az. X R 8/21

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