Übereinstimmenden Medienberichten zufolge haben sich Union und SPD auf die Details der Home-Office-Pauschale verständigt. Die Koalitionspartner haben vor, die Ausstattung für das Home-Office im Jahr 2020 auch ohne Nachweis eines separaten Arbeitszimmers steuerlich absetzbar zu machen.
Werbungskostenpauschale von 1000 Euro + 600 Euro
Dass die Home-Office-Pauschale kommen würde, war bereits seit Längerem klar. Bis zuletzt war jedoch noch nicht beschlossen, ob die Pauschale von 600 Euro in die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro eingerechnet werden sollte oder unabhängig davon gewährt würde. Zwischenzeitlich war auch nur von 500 Euro die Rede. Nach einem Bericht des Handelsblatts stehe nun fest, dass die Pauschale für die Arbeit im Home-Office in Höhe von 600 Euro in die Werbungskostenpauschale mit eingerechnet werde.
Eigenständige Pauschale wäre übermäßige Begünstigung
Eine separate Pauschale wäre nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums verfassungsrechtlich angreifbar gewesen, da sie eine übermäßige Begünstigung derjenigen Arbeitnehmer dargestellt hätte, die in der Lage sind, vom Home-Office aus zu arbeiten.
Erleichterungen nur bei über 1.000 Euro Werbungskosten
Sollte es tatsächlich so kommen, würden lediglich diejenigen von der Home-Office-Pauschale profitieren, die mehr als 1.000 Euro an Werbungskosten im Veranlagungsjahr 2020 geltend machen können. (tku)
Bild: © Tierney – stock.adobe.com
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