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7. März 2019
Grundsteuer: Immobilienwirtschaft kritisiert SPD-Vorstoß zur Umlegbarkeit

Grundsteuer: Immobilienwirtschaft kritisiert SPD-Vorstoß zur Umlegbarkeit

Die Grundsteuer muss reformiert werden. In diesem Zuge will die SPD die Nebenkostenverordnung ändern. Vermieter sollen so die Grundsteuer nicht mehr auf die Miete umlegen dürfen. Die Immobilienwirtschaft kritisiert diesen Vorstoß erneut mit deutlichen Worten.

Die Immobilienwirtschaft kämpft gegen ein weiteres Vorhaben der SPD. Nach dem Vorstoß zum Bestellerprinzip bei Immobilienkäufen kritisiert sie nun einen Plan von Carsten Schneider. Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion fordert eine Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieter. Im Zuge der durch das Bundesverfassungsgericht aufgetragenen Reform der Grundsteuer soll die Nebenkostenverordnung entsprechend mit angepasst werden.

Politischer Irrweg

Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss kritisiert die erneut seitens der SPD vorgebrachte Idee. „Das ist ein politischer Irrweg und hätte weitere verfassungsrechtliche Fragen zur Folge. Denn die Grundsteuer würde ohne ihre Umlagefähigkeit aufgrund der wertabhängigen Ermittlung wie eine Vermögensteuer ausschließlich auf Immobilieneigentum wirken, was verfassungsrechtlich zweifelhaft erscheint“, sagt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA. „Zudem gingen damit auch direkte Eingriffe in bestehende zivilrechtliche Verträge zwischen Vermieter und Mieter einher.“

Weiter steigende Kosten für Hauseigentümer

Mit einer Abschaffung der Umlegbarkeit würde die Politik aus Sicht des ZIA weiter steigende Kosten für Hauseigentümer in Kauf nehmen. „Die Ziele des bezahlbaren Wohnens und sozialverträglicher Mieten erreichen wir nicht durch einen solchen Eingriff, denn am Ende wird die Grundsteuer auch wieder in die Miete eingepreist“, warnt Mattner. Für den Mieter sei es die fairste und transparenteste Lösung, wenn die Umlagefähigkeit erhalten bleibt. „Denn die Grundsteuer ist ja gerade dafür da, dem Nutzer die entsprechend funktionierende Infrastruktur vor der Haustür zur Verfügung zu stellen – nicht dem Hauseigentümer“, so der ZIA-Präsident. (mh)