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Steuern & Recht
8. Juni 2020
Haftung bei Grenzfällen zwischen Versicherung und Kapitalanlage

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Haftung bei Grenzfällen zwischen Versicherung und Kapitalanlage

Der Grenzbereich zwischen Versicherungen und Kapitalanlagen kann rechtlich gefährliches Terrain sein. Hier landet man bei der Vermittlung eines Versicherungsprodukts, welches eigentlich als Kapitalanlage dient, schnell in der persönlichen Haftung. Worauf Vermittler bei derartigen Produkten achten müssen, erklärt der Fachanwalt Prof. Dr. Thomas Zacher von der Kanzlei Zacher & Partner.

Bei der Vermittlung von Produkten, die sich im Grenzbereich zwischen Versicherungen und Kapitalanlagen bewegen, ist haftungs- und steuerrechtlich besondere Vorsicht geboten. Ein Beispiel aus den letzten Wochen, das sich tatsächlich in etwa so zugetragen hat: Ein Kunde, ca. 40 Jahre alt und erfolgreicher Unternehmer, möchte einen sehr namhaften Betrag mittelfristig „parken“. Er geht davon aus, dass er jedenfalls große Teilbeträge in den kommenden Jahren benötigen wird, ohne schon den genauen Zeitpunkt zu kennen, da für ihn ein größeres Vorhaben ansteht. Die Sicherheit hat für ihn absolute Priorität. Zugleich ist er aber verschreckt von den auch von seiner Hausbank in Ansatz gebrachten Negativzinsen. In Zeichen der Corona-Krise ist er sich auch nicht mehr sicher, ob ein solcher Betrag alleine bei einer Bank sicher aufgehoben ist, da er von der begrenzten Höhe der Einlagensicherungen bei Banken gehört hat. Mehrere neue Bankverbindungen gleichzeitig zu diesem Zweck möchte er aber auch nicht eröffnen, zumal er auch dort zum Teil „mit Strafzinsen“ rechnen muss.

Fondsgebundene Kapitallebensversicherung – Eine sichere Geldanlage?

Sein Versicherungsmakler, der ihn und sein Unternehmen umfassend und langjährig betreut, schlägt ihm als Alternative eine Kapitallebensversicherung gegen Einmalzahlung vor, die fondsgebunden auf einer durchaus konservativen Anlage­­strategie basiert. Die Kapitalzahlung nach Ablauf in Höhe des Einzahlungsbetrages ist garantiert, die Überschüsse nicht. Er erläutert seinem Kunden, dass Lebensversicherungen bisher über alle Krisen hinweg eine sehr stabile Geld­anlage gewesen wären und im Zweifelsfall auch noch sicherer als Banken wären, die schon im einen oder anderen Fall in die Knie gegangen wären. Außerdem könne er immerhin trotz der konservativen Anlage mit einer moderaten Rendite rechnen, auch wenn die Prognosewerte derzeit nicht „in den Himmel wüchsen“. Bei der von ihm empfohlenen Versicherung wären auch Kapitalentnahmen während der Laufzeit möglich. Was nicht benötigt würde, bliebe eben sehr sicher angelegt, zumal der Kunde für die allgemeine Lebenshaltung die als Einmalzahlung anzulegende Summe tatsächlich nicht benötige.

Gehen wir davon aus, dass Letzteres tatsächlich aufgrund der erfreulichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden und seines Unternehmens zutrifft. Lassen wir darüber hinaus einmal außer Acht, dass sich unser Versicherungsmakler mit seinen Aussagen zur relativ größeren Sicherheit von Lebensversicherungen gegenüber Banken und mit seinen Prognosen über die langfristige Renditeentwicklung im Vergleich zwischen fondsgebundenen Lebensversicherungen und Bankprodukten zumindest auf ein dünnes Eis begeben hat, auch wenn er seinem Kunden – pflichtgemäß – die Unterlagen des Versicherers zur prognostizierten Wertentwicklung der Lebensversicherung bei verschiedenen Szenarien ausgehändigt hat.

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Ein Artikel von
Prof. Dr. Thomas Zacher