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8. Juni 2022
Heilwesen-Haftpflicht: Geschäft für Spezialisten

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Heilwesen-Haftpflicht: Geschäft für Spezialisten

Die Berufshaftpflichtversicherung für Mediziner ist eine komplexe Materie und erfordert entsprechendes Fachwissen aufseiten des Versicherungsvermittlers und des Versicherers. Die Dialog unterstützt Makler mit ihrem Heilwesen Team, das sich ausschließlich der Absicherung von Heilberufen widmet.

Ein Beitrag von Dennis Dankowski, Leiter ProMed Heilwesen der Dialog Versicherungen

Die Heilwesen-Haftpflichtversicherung ist von existenzieller Bedeutung und ein Muss für jeden Mediziner. Die Berufshaftpflichtversicherung umfasst neben Personen- und Sachschäden auch Vermögensschäden, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Diese Vermögensschadendeckung spielt insbesondere für medizinische Gutachter eine große Rolle. Neben der Abwehr unberechtigter und der Befriedigung gerechtfertigter Ansprüche kommt der Heilwesen-Haftpflichtversicherung eine enorme Bedeutung beim Schutz eines der wichtigsten Güter zu, über die Ärzte verfügen: der Verteidigung von Reputation und Ruf des Heilers.

Der typische Arzthaftpflichtschaden ist ein Personenschaden. Die Schadenaufwendungen der Versicherer umfassen vor allem Heilbehandlungskosten, Aufwendungen für vermehrte Bedürfnisse – Kosten für Umbau von Wohnung oder Fahrzeug, Haushaltsführung – Pflege- oder Betreuungskosten, Verdienstausfälle, Schmerzensgelder sowie Gebühren für Prozesse, Anwälte und Gutachter.

Höhere Schäden

Die Aufwendungen der Versicherer für Schadenfälle sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Aufgeklärte Patienten, ein zunehmendes Interesse der Öffentlichkeit sowie eine wachsende Anzahl spezialisierter Patientenanwälte fördern diese Entwicklung ebenso wie der ständig steigende Zeit- und Kostendruck im Gesundheitswesen.

Mehr Regress Dritter

Zugenommen hat ebenso der Regress Dritter, bei dem vor allem Krankenkassen und Berufsgenossenschaften bei festgestellten ärztlichen Fehlern die Erstattung von Behandlungskosten und sonstigen Aufwendungen einfordern. Pflegekassen fordern Regress für Kosten aus Pflegeleistungen, die gesetzlichen Rentenversicherungsträger fordern Ersatz für Beitragsausfälle und Rentenzahlungen und Arbeitgeber machen Entschädigung für entgangene Arbeitsleistungen geltend.

Mittlerweile gibt es nicht nur bei den als besonders riskant geltenden Versicherungen für Geburtshelfer Schadenfälle, bei denen die Entschädigung die Versicherungssummen erreichen oder sogar übersteigen. Mit dem 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) gemäß § 95e SGB V wird ein ausreichender Berufshaftpflichtversicherungsschutz mit einer entsprechenden Mindestversicherungssumme gefordert.

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Ein Artikel von
Dennis Dankowski