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22. Mai 2023
Hinweisgeberschutzgesetz kann in Kraft treten

Hinweisgeberschutzgesetz kann in Kraft treten

Der Bundestag hat im zweiten Anlauf ein geändertes Regelwerk zum Whistleblower-Schutz verabschiedet. Der ausgehandelte Kompromiss soll kleinere Unternehmen entlasten. Deutschland setzt damit verspätet eine EU-Richtlinie um.

Der Bundesrat hat dem Kompromissvorschlag zum Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die von den EU-Mitgliedsstaaten eigentlich bereits bis Dezember 2021 umzusetzen gewesen wäre.

Gesetz soll Hinweisgeber schützen

Das Gesetz regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen; ebenso mit Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen. Enthalten sind Vorgaben zu Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien – aber auch Haftung, Schadensersatz und Bußgelder im Falle bewusst falscher Angaben.

Interne und externe Meldestellen

Der ausgehandelte Kompromiss sieht nun vor, dass die geplanten Meldestellen für Hinweisgeber nicht dazu verpflichtet sind, auch anonyme Meldungen möglich zu machen. Bei Bußgeldern wurde die Obergrenze von 100.000 Euro auf 50.000 Euro heruntergesetzt. Die Union sah besonders kleine und mittelständische Unternehmen durch den ursprünglichen Gesetzesentwurf zu sehr belastet.

Baldiges Inkrafttreten geplant

Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren nun abgeschlossen. Das Gesetz kann daher dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll bereits etwa Mitte Juni 2023 Inkrafttreten. (as)

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Bild: © mhp – stock.adobe.com