Der rechtlich geprüfte Mustervertrag für Teilverkaufsmodelle steht auf der Website des Bundesverbands für Immobilienverrentung e. V. (BVIV) bereit. Mit dem standardisierten Vertrag setzt der BVIV seine Transparenz-Offensive fort und erfüllt eine wesentliche Forderung von Verbraucherschutzorganisationen. Wie der Verband mitteilt, macht der Mustervertrag mehr als 90% aller relevanten Vertragsinhalte erstmals vollständig aus und für alle Verbraucher einsehbar. Mit der Veröffentlichung will der BVIV umfassend über die Maßnahmen informieren, mit denen er in den vergangenen Jahren Transparenz, Vergleichbarkeit und Sicherheit beim Immobilienteilverkauf forciert hat.
Transparenz und Klarheit schaffen
„Der Mustervertrag ist ein Meilenstein: Er schafft eine einheitliche vertragliche Basis, die von allen BVIV-Mitgliedern empfohlen wird und die Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, sich bereits im Vorfeld mit dem Vertragswerk vertraut zu machen. Der BVIV setzt auch hier Maßstäbe und zeigt: Transparenz und Klarheit sind möglich – und notwendig“, erklärt Thomas Weiss, Vorstand des BVIV. „Wir haben als Verband immer gesagt: Ein fairer Teilverkauf braucht Regeln. Da es ein vergleichsweise neues Produkt ist, müssen diese Regeln gemeinsam im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher gestaltet werden. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Politik nun eine gesetzliche Regelung vorbereitet. Viele Bausteine liegen dank unserer Vorarbeit bereits auf dem Tisch“, ergänzt Christoph Sedlmeier, ebenfalls Vorstand des BVIV.
Mustervertrag deckt alle wesentlichen Vertragsbestandteile ab
Weiter teilt der BVIV mit, dass der Mustervertrag unter Beachtung der geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben entwickelt wurde und alle wesentlichen Vertragsbestandteile umfasst: Nießbrauch, Nutzungsentgelt, Vollmachten, Finanzierungsvollmacht, Sicherungsmechanismen, Wertsteigerungsregelungen, Kostenübersichten, Rückkaufrechte und Gesamtverkaufsprozesse. Mehr als 90% der Inhalte des Mustervertrages würden Eingang in die Verträge der im BVIV vereinten Anbieter finden. Lediglich individuelle Parameter wie Preis, Anteil, spezifische Konditionen etc. würden variieren.
Zudem gibt es eine FAQ-Liste mit Erläuterungen, wo genau im Vertrag Antworten auf zentrale Verbraucherfragen zu finden sind. Der BVIV empfiehlt den Mustervertrag allen Mitgliedern; eine Verpflichtung wäre laut Verband kartellrechtlich nicht möglich.
Über den BVIV
Der Bundesverband Immobilienverrentung e. V. (BVIV) wurde im Jahr 2023 gegründet (AssCompact berichtete) und will Markttransparenz für Verbraucher erhöhen und verbindliche Standards setzen. Der Verband repräsentiert verschiedene Anbieter von Verrentungsmodellen wie Leibrente, Nießbrauch, Rückmietverkauf, Seniorenkredit und Teilverkauf. (tik)
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