AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
31. Juli 2013
Internetseiten müssen Kontakt-E-Mail-Adresse enthalten

Internetseiten müssen Kontakt-E-Mail-Adresse enthalten

Betreiber von Internetseiten sind verpflichtet bestimmte Informationen auf der Internetseite zu hinterlegen. Maßgebliche Norm ist § 5 des Telemediengesetzes (TMG).

So ist in § 5 Abs.1 Nr. 2 TMG unter anderem vorgeschrieben, dass eine „Adresse der elektronischen Post“ angegeben werden muss. Nach Ansicht des Kammergerichts Berlin ist hiermit die Angabe der E-Mail-Adresse zu verstehen. Es genüge nicht die Telefonnummer und die Faxnummer zu hinterlegen sowie ein ­Online-Kontaktformular bereitzustellen.

Kammergericht Berlin, Urteil vom 07.05.2013, Az.: 5 U 32/12