AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
16. Juli 2021
Kampf gegen Geldwäsche: Die Pläne der EU-Kommission

Kampf gegen Geldwäsche: Die Pläne der EU-Kommission

Die EU-Kommission will kommende Woche weitere Pläne zur Bekämpfung von Geldwäsche vorstellen. Die im Vorfeld bekannt gewordenen Maßnahmen umfassen eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro, mehr Vorgaben für Krypto-Dienstleister und eine neue eigenständige Überwachungsbehörde.

Im Kampf gegen Geldwäsche soll die EU nach Plänen der EU-Kommission nicht nur eine Bargeldobergrenze einführen, sondern auch eine neue Überwachungsbehörde aufbauen – die AMLA (Anti-Money-Laundering-Authority). Die Behörde soll bei Verstößen sogar eigenständig Finanzsanktionen verhängen können, wie das Handelsblatt berichtet. Als Standort für die neu zu gründende Behörde ist auch Frankfurt am Main im Gespräch. Kommende Woche wird der Vorschlag der EU-Kommission erwartet.

Initiative ging vom EU-Parlament aus

Das EU-Parlament hatte die Kommission bereits im vergangenen Jahr zur Gründung einer eigenständigen Behörde aufgefordert, die sich mit der Kontrolle bzw. Eindämmung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung beschäftigen solle (AssCompact berichtete).

Auch Maßnahmen im Krypto-Bereich

Neben den Plänen für eine EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro bei Barzahlungen will die EU-Kommission auch im Bereich der Kryptowährungen die Zügel anziehen. Demzufolge sollen die Vorschriften für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen wie beispielsweise Zahlungsabwickler verschärft werden. (tku)

Bild: © oraziopuccio – stock.adobe.com